Der Fall eines zwölfjährigen Mädchens aus Niederösterreich sorgt für Kritik an den Vorgaben des Bildungsministeriums. Die Schülerin leidet an Myalgischer Enzephalomyelitis (M.E.) und muss zu Hause unterrichtet werden. Nach Ansicht der FPÖ Niederösterreich droht sie nun an den „starren Vorgaben des Bildungsministeriums“ zu scheitern.

Das zwölfjährige Mädchen besucht eine Mittelschule und wurde in den vergangenen Jahren nach ärztlicher Bestätigung im Hausunterricht betreut. Der Lehrstoff wurde mit Hauslehrern erarbeitet, die Leistungen von der Stammschule beurteilt. Nun stehen laut FPÖ Niederösterreich Feststellungsprüfungen vor Ort im Raum. Zwar dürfe die Schülerin mittlerweile Prüfungen digital absolvieren, aufgrund ihrer extremen Belastungsintoleranz bei Licht und Geräuschen sei aber auch das keine praktikable Lösung.

Bildungssprecher LAbg. Helmut Fiedler
Bildungssprecher LAbg. Helmut Fiedler

FPÖ fordert Ausnahmeregelung

Für FPÖ-Bildungssprecher Helmut Fiedler wirft der Fall grundsätzliche Fragen zum Umgang mit schwerkranken Kindern im Bildungssystem auf. Er kritisiert, dass eine Schülerin, die nach seinen Angaben bettlägerig und nicht transportfähig ist, möglicherweise Prüfungen unter Bedingungen absolvieren muss, die ihrer Erkrankung nicht Rechnung tragen. „Wenn ein schwer krankes, bettlägeriges und nicht transportfähiges Kind zur Prüfung vor Ort erscheinen soll, dann ist das unmenschlich, lebensfremd und ein Armutszeugnis für ein Bildungssystem, das sich gerne mit Inklusion, Chancengleichheit und dem Menschenrecht auf Bildung schmückt“, sagte Fiedler.

Der niederösterreichische Freiheitliche verweist darauf, dass das Mädchen trotz seiner Erkrankung über Jahre hinweg mitgearbeitet und Leistungen erbracht habe. Dass ihr weiterer Bildungsweg nun an formalen Vorgaben scheitern könnte, sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar. „Das Problem liegt sicherlich nicht beim Kind, das System ist das Problem“, so Fiedler.

Die FPÖ Niederösterreich fordert eine schnelle Lösung. Aus ihrer Sicht müsse sichergestellt werden, dass Kinder Leistungsfeststellungen auch dann absolvieren können, wenn ihnen aus medizinisch nachgewiesenen Gründen ein Transport zur Schule nicht möglich ist. Leistungsfeststellungen sollen in diesen Fällen künftig auch außerhalb des Schulgebäudes möglich sein. Dafür seien entsprechende rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen notwendig.

Laut Presseaussendung zeigt sich auch die Mutter des Mädchens verzweifelt. „Meinem Kind wird nicht nur Bildung, sondern auch das letzte Stückchen Teilhabe, Zugehörigkeit und jegliche Zukunftsperspektive sowie Vertrauen ins System genommen“, wird sie darin zitiert.