Seit Jänner gilt: Deutsche Männer brauchen Genehmigung für Auslandsaufenthalt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Regelung, die Millionen Männer in Deutschland betrifft und bislang weitgehend unbemerkt blieb: Wer als Mann zwischen 17 und 45 Jahren länger als drei Monate ins Ausland reisen will – sei es für ein Auslandssemester, einen Job oder ein Sabbatical –, muss dafür grundsätzlich eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen. Die Vorschrift ist Teil des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes und gilt nun dauerhaft, unabhängig von einer akuten Bedrohungslage.
Redaktion / politik•

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