Die Bundesregierung unter Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begründet die Maßnahme mit dem Ziel, die Wehrfassung zu verbessern. Für den „Ernstfall“ müsse der Staat wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhalte, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums gegenüber der Berliner Zeitung. Die Regelung sei eine rechtliche Grundlage, um künftig verpflichtende Elemente wie die seit Jahresbeginn wieder eingeführte Musterung praktisch zu unterstützen.

Im Wehrpflichtgesetz (WPflG) heißt es wörtlich in Paragraf 3: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen […]. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.“

Die Bestimmung selbst ist nicht neu. Sie existierte bereits in früheren Fassungen des Gesetzes – allerdings galt sie bisher nur im sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall, also bei festgestellter erhöhter Bedrohung durch Bundestag oder Nato beziehungsweise bei einem tatsächlichen Angriff. Durch eine Ergänzung in Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes wurde sie nun in den Normalzustand überführt. Eine Ablehnung des Antrags ist laut Gesetz nicht vorgesehen, solange keine Einberufung zum Wehrdienst ansteht; die Genehmigung „ist zu erteilen“.

Regierung spricht selbst von „tiefgreifenden“ Folgen

Dennoch bleibt die Antragspflicht bestehen – und damit eine bürokratische Hürde, die viele Betroffene bislang gar nicht kennen. Das Ministerium räumt ein, dass die Folgen der Regelung „tiefgreifend“ seien. Es arbeite derzeit an „konkretisierenden Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“, um überflüssige Bürokratie zu vermeiden. Per Verwaltungsvorschrift solle zudem klargestellt werden, dass die Genehmigung „als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“.

Konkrete Angaben, wie viele Anträge seit Jahresbeginn bereits gestellt wurden oder wie Verstöße geahndet werden sollen, machte das Ministerium nicht. Historisch habe die Regelung in Friedenszeiten „keine praktische Relevanz“ gehabt und sei auch nicht sanktioniert gewesen, hieß es. Dennoch bleibt offen, wie die Bundeswehr in der Praxis prüfen will, wer sich ohne Genehmigung länger im Ausland aufhält.

Die Neuregelung fügt sich ein in das größere Vorhaben der Ampel-Regierung, die Bundeswehr zu stärken. Bis 2035 soll die Truppenstärke von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten wachsen. Dazu erhalten alle jungen Menschen ab Geburtsjahrgang 2008 einen Fragebogen zur Wehrdienstbereitschaft; für Männer ist die Antwort verpflichtend, für Frauen freiwillig. Die eigentliche Musterung wird schrittweise eingeführt – zunächst bei Freiwilligen, später flächendeckend. Am Prinzip der Freiwilligkeit ändert sich nichts: Niemand wird zum Dienst an der Waffe gezwungen.

Für Millionen Männer in Deutschland stellt die neue Ausreiseregelung dennoch eine spürbare Veränderung dar – zumindest auf dem Papier. Ob die bürokratische Pflicht in der Praxis zu einer echten Belastung wird oder weitgehend symbolisch bleibt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Das Verteidigungsministerium betont, man wolle unnötige Hürden vermeiden. Gleichzeitig signalisiert die Reform, dass die Bundesregierung die Verteidigungsfähigkeit des Landes auch im Alltag ernster nehmen will als bisher.