Schützt das Grundgesetz bald Muslime explizit vor Diskriminierung? Wenn es nach Raed Saleh, dem Chef der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht, ja! Laut Süddeutscher Zeitung fordert Saleh, dass die Ablehnung von Muslimfeindlichkeit ausdrücklich in der Verfassung verankert wird – nach dem Vorbild des Schutzes vor Antisemitismus.

„So wie die Bundesrepublik Deutschland aus der Geschichte heraus Antisemitismus ächtet, muss sie auch Muslimfeindlichkeit ächten“, wird Saleh zitiert. Für ihn ist klar: Wer sich gegen Extremismus stellt, dürfe dabei nicht wegsehen, wenn Muslime diskriminiert werden.

Schutz für Muslime oder Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über religiös motivierten Hass, insbesondere nach islamistisch motivierten Taten wie dem Anschlag in Mannheim. Saleh stellt klar: Der Schutz vor Islamfeindlichkeit bedeutet nicht, islamistischen Terror zu verharmlosen. „Man kann Islamismus bekämpfen und gleichzeitig Muslime schützen“, betont er.

Ob der Vorstoß Chancen auf Umsetzung hat, ist offen – aber er trifft einen Nerv. Denn das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, Integration und Extremismus sorgt seit Jahren für hitzige Debatten. Insbesondere besteht hier auch die Frage, wer definiert, was Islamfeindlichkeit bedeutet.

Was meinen Sie, muss Islamfeindlichkeit grundgesetzlich verboten werden – oder werden damit kritische Meinungen unterdrückt? – Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentarspalten.