
SPÖ-Ministerin will weiter 9.000 Euro Sozialhilfe zahlen
Ein erster Streit spaltet die Regierung: SPÖ-Sozialministerin Schumann lehnt eine Obergrenze bei Sozialleistungen ab – trotz Fällen wie der 9.000-Euro-Syrer-Familie. ÖVP-Ministerin Plakolm kontert: „Das versteht niemand!“

Die Sozialhilfe spaltet die Regierung. Während SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann vor „sozialer Kälte” warnt und eine Deckelung ablehnt, fordert ÖVP-Integrationsministerin Claudia Plakolm klare Grenzen bei der Unterstützung von Mehrkindfamilien. Im Hintergrund schwirrt immer noch der riesige Skandal der syrischen Familie mit elf Kindern, die monatlich rund 9.000 Euro an Sozialleistungen erhalten hat.

Schumann zeigt zwar Verständnis für die Empörung, hält aber fest: Die Lösung könne nicht darin liegen, Bedürftigen weniger zu geben. Vielmehr wolle sie das System „zielgerichteter“ gestalten – etwa durch Sachleistungen statt Bargeld. Von einer pauschalen Obergrenze hält sie jedoch nichts: „Verfassungsrechtlich bedenklich“ nennt sie solche Vorschläge und verweist auf die Vielfalt der Einzelleistungen, wie Mietzuschüsse, Familienbeihilfe oder Schulstartgeld. Die Ministerin betont: 73 Prozent der Bezieher seien „Aufstocker“, also Menschen, die arbeiten, aber vom Lohn nicht leben können.

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) kontert allerdings mit klaren Worten gegenüber exxpress: „Niemand versteht es, wenn eine Familie so viel Geld bekommt, ohne zu arbeiten. Das sind Höhen, an die Menschen, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen schlichtweg nicht hinkommen. Der Weg, um monatlich mehr Geld zu haben, darf nie bequem über die Sozialhilfe gehen.“
Sie will eine Staffelung der Leistungen: Das erste Kind soll mehr Unterstützung erhalten als das zweite oder dritte. Ihre Begründung: Bei mehreren Kindern würden viele Anschaffungen ohnehin wiederverwendet. „Jedes Kind ist gleich viel wert, aber nicht jedes Kind kostet gleich viel“, so Plakolm zur ‚Kronen Zeitung´.
Reform rechtlich möglich – aber mit Hürden
Juristisch ist eine Deckelung nicht grundsätzlich verboten – aber nur, wenn sie lebensnahe Regeln enthält und soziale Härten vermeidet. Wohl deshalb spricht sich Schumann für Anpassungen aus, die „uns nicht in ein paar Jahren von Gerichten zurückgeworfen werden.“
Einigkeit besteht lediglich darin, dass das aktuelle System reformiert werden muss. Während die SPÖ auf soziale Sicherheit und Arbeitsmarktintegration setzt, verlangt die ÖVP Leistungsgerechtigkeit und klare Obergrenzen.
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