Für Sporrer ist die Laiengerichtsbarkeit eine wichtige demokratische Errungenschaft. Dennoch müsse geprüft werden, bei welchen Delikten der Einsatz von Geschworenen künftig noch sinnvoll sei.
Besonders kritisch sieht die Ministerin, dass der sogenannte Wahrspruch – also die Entscheidung über Schuld oder Unschuld – derzeit nicht begründet werden muss. Eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Dieses System bezeichnete Sporrer als “sehr antiquiert” und kündigte an, mögliche Reformen prüfen zu lassen, berichtet oe24.
Mehr Ausbildung statt strengere Auswahl
Auch bei der Vorbereitung der Geschworenen sieht die Ministerin Verbesserungsbedarf. Denkbar seien umfassendere Schulungen und ein intensiverer Wissenstransfer vor Beginn eines Verfahrens.
Ein Auswahlverfahren hält Sporrer hingegen für weniger sinnvoll. Das derzeitige Zufallsprinzip garantiere, dass möglichst viele Teile der Bevölkerung in die Rechtsprechung eingebunden bleiben.
Im Rahmen der Evaluierung soll auch geprüft werden, welche Straftaten künftig überhaupt noch vor Geschworenengerichten verhandelt werden.
Dabei geht es unter anderem um Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz. Ob diese weiterhin zwingend vor einem Schwurgericht stattfinden sollen, sei eine Frage, die nun diskutiert werden müsse.
Bundesstaatsanwaltschaft sorgt weiter für Diskussionen
Auch der geplante Aufbau einer Bundesstaatsanwaltschaft bleibt ein großes Reformprojekt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf stieß bei Richtern und Staatsanwälten auf erhebliche Kritik.
Beanstandet wurden unter anderem die starke Beteiligung des Parlaments am Auswahlverfahren, die Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie die vorgesehene Amtszeit von lediglich sechs Jahren.
Sporrer verweist auf den Koalitionskompromiss und betont, dass sich der Entwurf noch in Begutachtung befinde. Änderungen seien weiterhin möglich. Einer längeren Amtsdauer könne sie persönlich “sehr viel abgewinnen”. Auch die geplante Verschärfung des Spionagestrafrechts verzögert sich. Künftig soll Spionage gegen internationale Organisationen ebenfalls strafbar werden.
Der Gesetzesentwurf befindet sich laut Sporrer weiterhin in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Ministerin zeigte sich ungeduldig, äußerte aber die Hoffnung, dass das Vorhaben bald abgeschlossen werden könne.
Entlastung für Gerichte durch Digitalisierung
Große Erwartungen setzt das Justizministerium auf den weiteren Ausbau der Digitalisierung. Der elektronische Gerichtsakt soll bis Ende des Jahres flächendeckend eingeführt werden.
Bereits Anfang 2027 sollen zudem erste KI-Anwendungen den Gerichtsalltag unterstützen. Künstliche Intelligenz soll unter anderem Schriftsätze zusammenfassen und Übersetzungen übernehmen. Freiwerdende Ressourcen könnten anschließend für zusätzliche Richterstellen genutzt werden.
Bereits umgesetzt werden erste Maßnahmen zur Entlastung der Justiz. So steigt künftig die Wertgrenze für Schöffengerichte bei Vermögensdelikten von 50.000 auf 100.000 Euro. Dadurch können mehr Verfahren von Einzelrichtern erledigt werden.
Zusätzlich plant das Ministerium Gebühren gegen missbräuchliche Berufungen. Laut Sporrer seien dies erst die ersten Schritte einer umfassenderen Modernisierung der Justiz.

Kommentare
Lädt Kommentare...