Seit Juli 2025 dürfen Staatsschutz und Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen verschlüsselte Nachrichten auf Diensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram überwachen. Dafür kann sogar spezielle Software auf den Geräten Verdächtiger installiert werden. Die Regierung argumentiert, dass Terroristen, Extremisten und Spione sonst kaum noch überwacht werden könnten.

FPÖ und Grüne ziehen gemeinsam vor Gericht

Ausgerechnet FPÖ und Grüne haben sich in dieser Frage zusammengetan und eine sogenannte Drittelbeschwerde beim VfGH eingebracht. Insgesamt 67 Abgeordnete sehen massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einem „massiven Angriff“ auf die Bürgerrechte. Besonders kritisch sieht er, dass die Überwachungssoftware vermutlich von ausländischen Anbietern gekauft werden muss. Dadurch drohe ein gefährlicher Datenabfluss.

„Digitaler Generalschlüssel für privateste Details“

Auch die Grünen schlagen Alarm. Die damalige Vize-Klubchefin Alma Zadić warnte vor einem „digitalen Generalschlüssel“, mit dem Behörden auf „privateste Details“ zugreifen könnten. Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba kritisierte, dass man nicht nur einzelne Nachrichten auslesen könne: „Man muss auf dem gesamten Gerät sitzen.“

Erinnerungen an den gekippten „Bundestrojaner“

Brisant: Bereits 2019 hatte der VfGH eine ähnliche Regelung – den sogenannten Bundestrojaner – aufgehoben. Die Antragsteller argumentieren nun, dass auch die neue Messenger-Überwachung gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße. Sie warnen vor einem enormen Missbrauchspotenzial. Schon die Möglichkeit, jederzeit heimlich überwacht werden zu können, könnte das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung verändern, heißt es in der Beschwerde.

Regierung verteidigt Gesetz

ÖVP, SPÖ und NEOS halten dagegen. Sie betonen, dass die Überwachung nur bei schwerwiegenden Gefahren wie Terrorismus oder Spionage möglich sei und mehrere Kontrollinstanzen eingebaut wurden. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti warf den Gegnern sogar vor, gegen die Sicherheitsbehörden zu arbeiten. Die Messenger-Überwachung sei ein dringend benötigtes Werkzeug im Kampf gegen Terroristen und Gefährder.

Showdown am 22. Juni

Nun liegt der Ball beim Verfassungsgerichtshof. Bei einer öffentlichen Verhandlung am 22. Juni werden die Höchstrichter prüfen, ob die Überwachung von WhatsApp, Signal und Co. mit der Verfassung vereinbar ist – oder ob der umstrittene „Bundestrojaner 2.0“ erneut zu Fall gebracht wird. Für die Regierung steht viel auf dem Spiel. Für Kritiker geht es um nichts weniger als die Frage: Wie weit darf der Staat in unsere Smartphones eindringen?