Seit Juli 2025 erlaubt das Gesetz den Einsatz spezieller Software auf den Geräten von Verdächtigen. Die Bundesregierung argumentiert, dass Sicherheitsbehörden andernfalls bei Terrorismus, Extremismus und Spionage zunehmend blind wären. Der exxpress berichtete.

Seltene Einigkeit bei FPÖ und Grünen

Für heftige Kritik sorgt die Regelung jedoch bei FPÖ und Grünen. Die beiden Parteien haben gemeinsam eine Beschwerde eingebracht und sehen einen schwerwiegenden Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. Kritiker warnen vor einem „digitalen Generalschlüssel“, der Behörden Zugriff auf sensible persönliche Daten ermöglichen könnte. Zudem wird die Gefahr eines möglichen Datenabflusses durch den Einsatz ausländischer Softwareanbieter ins Treffen geführt.

Erinnerungen an 2019

Besonders brisant: Bereits 2019 hatte der VfGH eine ähnliche Regelung, den sogenannten „Bundestrojaner“, aufgehoben. Die Antragsteller sehen deshalb auch bei der aktuellen Überwachungsmaßnahme verfassungsrechtliche Probleme und warnen vor Missbrauchsmöglichkeiten. Die Bundesregierung weist diese Vorwürfe zurück. ÖVP, SPÖ und NEOS betonen, dass die Überwachung ausschließlich bei schwerwiegenden Gefahrenlagen wie Terrorismus oder Spionage zum Einsatz kommen könne und mehreren Kontrollmechanismen unterliege.

Höchstrichter prüfen Argumente

Bei der öffentlichen Verhandlung werden die Höchstrichter heute die Argumente beider Seiten prüfen. Eine Entscheidung wird dabei noch nicht erwartet. Wann das Erkenntnis des VfGH vorliegt, ist derzeit offen. Fest steht jedoch schon jetzt: Die Verhandlung könnte richtungsweisend für die künftigen Grenzen staatlicher Überwachung in Österreich werden. Für die Regierung geht es um ein zentrales Sicherheitsinstrument, für die Kritiker um den Schutz der Privatsphäre und grundlegender Freiheitsrechte.