Jetzt reicht’s neun EU-Staaten: Auf Initiative von Italiens Premierministerin Giorgia Meloni und Dänemarks Regierungschefin Mette Frederiksen fordern mehrere Länder – darunter auch Österreich – eine deutlich leichtere Ausweisung ausländischer Straftäter. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat den offenen Brief der Regierungschefs unterzeichnet, in dem eine Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verlangt wird.

Kernforderung: Mehr Spielraum für die Nationalstaaten, um etwa bei schweren Gewalt- oder Drogendelikten straffällige Migranten rasch und konsequent abzuschieben. „Wir sollten auf nationaler Ebene mehr Spielraum haben, um zu entscheiden, wann wir kriminelle Ausländer ausweisen“, heißt es in dem Schreiben unmissverständlich.

„Unsere Werte werden gegen uns verwendet“

Die Unterzeichner – neben Österreich, Italien und Dänemark auch Belgien, Polen, Tschechien, Estland, Lettland und Litauen – beklagen zudem, dass feindliche Staaten durch die Instrumentalisierung von Migranten gezielt unsere Demokratien angreifen. Man müsse sich dagegen wehren dürfen, heißt es – auch mithilfe schärferer Ausweisungsregeln.

Gerichtshof in Straßburg zu migrationsfreundlich?

Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Diese habe „in einigen Fällen die Fähigkeit eingeschränkt, unsere Bevölkerung zu schützen“. Das demokratische Mandat der Regierungen müsse wieder stärker gelten – es brauche eine „neue und offene Diskussion über die EMRK-Auslegung“.

Menschenrechte bleiben unantastbar – aber nicht grenzenlos?

Aus dem Kanzleramt heißt es: Die EMRK sei und bleibe ein Eckpfeiler des Rechtsstaates, stehe in Österreich sogar im Verfassungsrang. Aber: Die Auslegung der Konvention müsse mit der Realität Schritt halten – Straftäter dürften sich nicht länger hinter juristischen Spitzfindigkeiten verstecken können.

Bürger erwarten Schutz

„Die Menschen in Europa haben ein Recht auf Sicherheit“, so der Tenor. Rechtsstaatliche Demokratien müssen handlungsfähig bleiben – auch bei Abschiebungen. Gerade bei schweren Straftaten dürfe es keine Ausreden mehr geben. Die Zeit sei reif, die Rechtslage an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.