
Stopp für Familiennachzug: ORF lässt sich von "Expertin" Gegenargumente liefern
Der ORF führte heute ein ausführliches Interview mit der Asylanwältin Nadja Lorenz. Diese bezeichnete die Entscheidung als “hartherzig” und “unnötig”, gingen doch die Asylzahlen zurück.
Die Rechtsanwältin für Asylrecht, Nadja Lorenz, führte gegenüber dem ORF aus, dass bei Asylberechtigten eine Familienzusammenführung nach drei Monaten vorgesehen sei. Bei subsidiären Schutzberechtigten, in vielen Fällen Syrer, sei dies aber nur nach drei Jahren möglich.
Vom ORF nach den Auswirkungen des Familiennachzugsstopps gefragt, antwortete Lorenz, dass diese vor allem auf emotionaler Ebene festzumachen seien. Denn: Für die Flüchtlinge sei der Stopp eine “ziemliche Katastrophe”.
Für die Flüchtlinge sei es essenziell, das Ankommen (Asylberechtigung) und die Integration in Österreich mit ihren Familien zu erleben, mit der sie monate-, ja jahrelang nur per Telefon oder Zoom in Kontakt gewesen sei.
Laut Lorenz ist der Stopp des Familiennachzugs insofern eine “sehr hartherzige und unnötige Entscheidung”, als die “Zahlen von Antragsstellungen” (Asyl; Anm.) in allen Bereichen zurückgehen”. Sie frage sich daher, warum “diese massive Notwendigkeit jetzt besteht”, dem Familiennachzug einen Riegel vorzuschieben.
"Expertin" spricht von "relativ großen Problemen" an Österreichs Schulen
Die Asylanwältin weist hierbei zwar darauf hin, dass es an Österreichs Schulen, insbesondere in Wien, “relativ große Probleme” gebe (mit Flüchtlingskindern, die einerseits der deutschen Sprache nicht mächtig, andererseits mit der österreichischen Kultur nicht vertraut sind). Allerdings seien diese Probleme “hausgemacht”, insofern würde ein jetziger Stopp des Familiennachzugs in den österreichischen Bildungseinrichtungen “nichts ändern”, so Lorenz.
Mit Blick auf die rechtliche Seite des Stopps, betonte die Expertin, dass es mit einem Brief an Brüssel, wie es Innenminister Gerhard Karner formuliert hatte, nicht getan sei. Auch die von der Regierung beschworene “Notfallklausel” in den EU-Verträgen könne in ihren Augen nicht so einfach aktiviert werden.
Diese Klausel könne nur dann gezogen werden, wenn eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung vorliege und eine Situation, die den Schutz der inneren Sicherheit verlange. Dies ist Lorenz zufolge aber “keineswegs” der Fall.
Die Asylanwältin machte bei dem Gespräch mit dem ORF im Übrigen keinen Hehl daraus, dass sie in der Frage der Familienzusammenführung ganz klar “parteiisch” sei. Schließlich leistet Lorenz Asylwerbern bei deren Bestreben, in Österreich Fuß zu fassen, rechtlichen Beistand.
Vor diesem Hintergrund stellt sich freilich die Frage, ob der ORF seinem Auftrag einer ausgewogenen und objektiven Berichterstattung in dieser Frage nachgekommen ist.
Kommentare