Was nicht passt, wird passend gemacht. So oder so ähnlich agiert die linke Plattform „Stoppt die Rechten“ seit Gründung punkto medialer Berichterstattung. Unliebsame Widersacher, politische Gegner, aber auch ganz normale Leute, deren Meinung nicht der eigenen entspricht, werden medial angegriffen und diskreditiert, ob auch alle Anschuldigungen wahr sind, das ist den Mitarbeitern der Plattform scheinbar nicht so wichtig. Ein rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien stellt der Plattform „Stoppt die Rechten“ ein vernichtendes Zeugnis aus. Die vom ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger betriebene Seite wurde wegen übler Nachrede gemäß § 6 Abs. 1 Mediengesetz verurteilt.

Üble Nachrede gegen Tiroler FPÖ Politiker

Das Gericht stellte fest, dass durch einen am 8. Dezember 2025 veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Wie FPÖ-Haslwanter eine Frau zur Zielscheibe einer digitalen Steinigung macht“ in Bezug auf den Tiroler FPÖ-Politiker Patrick Haslwanter der objektive Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht wurde. Konkret wurden darin schwerwiegende Vorwürfe verbreitet, darunter die Behauptung, Haslwanter sei aus der FPÖ ausgeschlossen worden und habe sich mit strafbaren bzw. moralisch verwerflichen Handlungen gebrüstet sowie politisch extreme Aussagen getätigt. Das Gericht stellte klar: Diese Darstellungen waren geeignet, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung massiv herabzusetzen. Die Plattform wurde daher als Medieninhaber zur Zahlung einer Entschädigung wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung verurteilt.

FPÖ Politiker ist hochzufrieden

Für Haslwanter ist das Urteil eindeutig: „Das ist nicht nur eine juristische Niederlage für ‚Stoppt die Rechten‘, sondern eine klare Entlarvung ihrer Methoden. Hier wurden bewusst falsche und rufschädigende Behauptungen verbreitet – und zwar strafbar. Seit Jahren greifen sogenannte Qualitätsmedien Inhalte von „Stoppt die Rechten“ auf und verwerten diese als Grundlage für ihre Berichterstattung. Wenn Medien, die sich selbst als Qualitätsmedien bezeichnen, auf eine Quelle zurückgreifen, die nun gerichtlich wegen übler Nachrede verurteilt wurde, dann stellt das deren journalistische Sorgfalt massiv infrage. Hier zeigt sich ein problematisches Zusammenspiel aus aktivistischer Agenda und unkritischer Weiterverbreitung.“

Mainstream Medien haben ein massives Problem

Mit einem hat die Tiroler FPÖ tatsächlich recht: viele große Medien greifen sehr oft ungeprüft auf Beiträge und Artikel von linken Plattformen zurück. Die FPÖ Tirol spricht von einem „System politisch motivierter Rufschädigung“, das durch mediale Verstärkung zusätzliche Wirkung entfaltet. „Das Urteil ist ein klares Signal: Auch im digitalen Raum und im politischen Meinungskampf gelten Recht und Gesetz. Wer bewusst falsche Tatsachen verbreitet, überschreitet eine strafrechtliche Grenze – und wird dafür zur Verantwortung gezogen. Fakt ist: der Zweck heiligt definitiv nicht die Mittel.