Ausgangspunkt der Debatte ist ein Gesetzesentwurf von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Dieser sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Entlassung von bis zu 500 Häftlingen vor. Ziel ist es, den Druck auf die österreichischen Gefängnisse zu verringern. Nach den bisherigen Plänen würden unterschiedliche Regelungen für verschiedene Strafgruppen gelten, berichtet die Heute.
Personen mit Freiheitsstrafen von bis zu neun Monaten könnten bereits nach drei Monaten entlassen werden, sofern sie sich im Vollzug bewährt haben.
Für Häftlinge mit Strafen bis zu 18 Monaten wäre eine Entlassung nach sechs Monaten möglich. Voraussetzung dafür wären positive Erfahrungen bei Vollzugslockerungen wie Ausgängen oder Freigängen.
Eine dritte Gruppe betrifft Gefangene mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sie könnten nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe freikommen, wenn sie sich bereits im sogenannten Entlassungsvollzug befinden und damit auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet werden.
Schwere Straftaten bleiben ausgeschlossen
Von der geplanten Regelung ausdrücklich ausgenommen wären Personen, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt wurden. Auch Verurteilte wegen Terrorismus, staatsfeindlicher Delikte, Verstößen gegen das Verbotsgesetz oder gefährliche Wiederholungstäter sollen nicht von einer vorzeitigen Entlassung profitieren. Bundeskanzler Stocker reagierte auf die Diskussion mit deutlichen Worten. Eine generelle Freilassung von hunderten Straftätern würde aus seiner Sicht das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gefährden.
Stattdessen setzt die ÖVP auf eine verstärkte Anwendung des Modells „Haft in der Heimat“. Straffällige Ausländer sollen ihre Strafen künftig häufiger in ihren Herkunftsländern verbüßen. Damit könne das österreichische Strafvollzugssystem entlastet werden, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden.
ÖVP fordert genaue Prüfung
Auch innerhalb der Volkspartei bleibt die Skepsis groß. Klubobmann Ernst Gödl verlangt detaillierte Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Regelung. Sicherheit habe oberste Priorität, weshalb die ÖVP keine Maßnahmen unterstützen werde, die aus ihrer Sicht Risiken für die Bevölkerung mit sich bringen könnten.
Unabhängig von der Debatte um die Amnestie arbeitet die Bundesregierung an zusätzlichen Maßnahmen zur Entlastung der Justizanstalten. Noch in dieser Woche sollen weitere Reformvorhaben den Ministerrat beschäftigen. Neben der Ausweitung der „Haft in der Heimat“ werden auch Anpassungen im Strafvollzug geprüft.
Ob die geplante Amnestie tatsächlich umgesetzt wird, dürfte sich im Herbst entscheiden. Dafür wäre ein eigenes Gesetz notwendig, das noch die Zustimmung der Regierungsparteien benötigt.

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