Das neue Regelwerk, das in den kommenden Tagen offiziell präsentiert werden soll, ist Teil des verschärften Asylkurses von FPÖ und ÖVP in der Steiermark. Ziel sei es, das Bundesland als Asylstandort unattraktiver zu machen – erarbeitet wurde es im Sozialressort unter Landesrat Hannes Amesbauer FPÖ).
Bekenntnis zu Leitkultur und Gesetzen
Im dreiseitigen Dokument müssen Asylwerber laut „Krone“ unter anderem ein Bekenntnis zur österreichischen Rechtsordnung, zur Demokratie, zur Trennung von Staat und Religion, zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie zur heimischen Leitkultur und den christlich-abendländischen Werten abgeben.
Zudem hält der Verhaltenskatalog fest, dass fundamentalistisch geprägte religiöse Symbole sowie Bekleidungsvorschriften wie Burka und Niqab den gesellschaftlichen Normen widersprechen.
Kein Anspruch auf Daueraufenthalt
Ein weiterer zentraler Punkt: Laut dem neuen Regelwerk begründet ein Asylantrag keinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Steiermark. Selbst nach einer positiven Asylentscheidung handle es sich lediglich um einen befristeten Schutzstatus. Sobald der Fluchtgrund wegfalle, solle eine freiwillige Rückkehr geprüft werden – andernfalls könne der Staat eine Rückführung einleiten.
Wer nicht mitarbeitet, verliert Leistungen
Bereits seit Mitte Juni gelten in der Steiermark strengere Regeln in der Grundversorgung. So sind Hilfstätigkeiten in den Unterkünften verpflichtend. Wer die Mitarbeit wiederholt verweigert, die Hausordnung missachtet oder das Quartier unentschuldigt verlässt, muss mit Kürzungen der Unterstützung rechnen. Außerdem erhalten Flüchtlinge ihre Leistungen inzwischen großteils über eine Bezahlkarte statt in bar.
Mit den neuen Verhaltensregeln zieht das Land die Daumenschrauben nun weiter an: Wer den Katalog oder die Hausordnung nicht unterschreibt, kann künftig die Grundversorgung verlieren.

Kommentare
Lädt Kommentare...