Im Rahmen ihres Reformpakets zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD auf weitreichende Änderungen bei der Krankschreibung verständigt. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend sein.
Bislang gilt grundsätzlich eine deutlich großzügigere Regelung. Arbeitnehmer müssen eine ärztliche Bescheinigung in der Regel erst ab dem vierten Kalendertag vorlegen. Zwar können Arbeitgeber schon heute im Einzelfall eine Vorlage ab dem ersten Tag verlangen, künftig soll dies jedoch zum gesetzlichen Regelfall werden.
Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Neben der früheren Attestpflicht plant die Bundesregierung auch das Ende der telefonischen Krankschreibung. Diese war zunächst während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu verringern. Seit Ende 2023 können sich Patienten bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben lassen, sofern sie in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind.
Nach den Plänen der Koalition soll diese Möglichkeit künftig entfallen. Persönliche Arztbesuche würden damit wieder zur Regel. Unberührt bleiben sollen nach bisherigem Stand allerdings Krankschreibungen über Videosprechstunden bei Hausärzten oder telemedizinischen Anbietern.
Regierung sieht wirtschaftlichen Handlungsbedarf
Aus Sicht der Bundesregierung sollen die neuen Regelungen dazu beitragen, die zuletzt hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten in deutschen Unternehmen einzudämmen. Die verschärften Vorgaben sind Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verbessert werden soll.
Hausärzte warnen vor zusätzlicher Belastung
Die angekündigten Änderungen stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Insbesondere Vertreter der deutschen Hausärzteschaft äußern Bedenken. Sie befürchten, dass die verpflichtende Vorstellung bereits am ersten Krankheitstag die Arztpraxen zusätzlich belasten und unnötige Termine verursachen könnte.
Auch aus Teilen der Opposition sowie von Gewerkschaften wird Kritik laut. Sie sehen die Gefahr, dass Beschäftigte künftig stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten und Arztpraxen mit zusätzlichen Besuchen belastet werden.
Umsetzung frühestens 2027
Noch handelt es sich um politische Eckpunkte. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der neuen Regelungen steht weiterhin aus. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass die entsprechenden Gesetze im Herbst 2026 in den Bundestag eingebracht werden sollen. Ziel der Bundesregierung ist es, das gesamte Reformpaket noch bis Ende des Jahres parlamentarisch auf den Weg zu bringen.
Bis dahin gelten unverändert die bisherigen Vorschriften. Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, könnten die verschärften Regelungen zur Krankschreibung frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

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