Die Bundesregierung verkauft die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel als Entlastung für die Bevölkerung. Doch ein Detail der neuen Regelung dürfte insbesondere in der Gastronomie für Diskussionen sorgen: Für ein und dasselbe Produkt können künftig unterschiedliche Steuersätze gelten – abhängig davon, ob es mitgenommen oder vor Ort konsumiert wird.

Ein Beispiel ist Milch. Wird sie im Supermarkt gekauft oder zum Mitnehmen verkauft, fällt ab 1. Juli der neue ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent an. Wird dieselbe Milch jedoch in einem Café, Restaurant oder Geschäft konsumiert, bleiben weiterhin zehn Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Am Produkt selbst ändert sich dabei nichts. Ausschlaggebend ist allein die steuerliche Behandlung der Verkaufs- beziehungsweise Konsumform. Für viele Konsumenten dürfte diese Unterscheidung nur schwer nachvollziehbar sein.

Händler investieren sechs Millionen Euro

Kritiker sehen darin einen fragwürdigen Anreiz in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten für die Gastronomie. Während der Lebensmitteleinkauf für zu Hause steuerlich begünstigt wird, profitieren Gastronomiebetriebe von dieser Entlastung nicht im selben Ausmaß. Damit könnte die neue Regelung ausgerechnet jene Branche zusätzlich benachteiligen, die seit Jahren mit hohen Energie-, Personal- und Betriebskosten kämpft.

Der Handel verweist darauf, dass die Abgrenzungen nicht von den Unternehmen stammen. Die Kriterien wurden vom Gesetzgeber festgelegt und basieren auf steuerrechtlichen Vorgaben. Die Händler setzen diese lediglich um und haben dafür laut Handelsverband rund sechs Millionen Euro in die Anpassung von Kassensystemen, Warenwirtschaft und IT-Infrastruktur investiert.