
Ukraine-Flüchtlinge: Länder fordern Rückkehr, EU bremst
Während Österreichs Bundesländer auf Rückführungen und klare Regeln für ukrainische Flüchtlinge drängen, plant die EU, den Schutzstatus bis März 2027 zu verlängern. In der Ukraine müsse erst ein „stabiler Frieden” herrschen.

Die Flüchtlingsreferenten der Länder, die sich am Mittwoch in Bad Ischl mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP zu ihrer jährlichen Tagung getroffen haben, verlangen vom Bund rasche Klarheit, was die Zukunft der Ukraineflüchtlinge in Österreich angeht. Zudem pochen sie auf eine rasche Umsetzung des EU-Asylpakts, um schnellere Verfahren an den Außengrenzen und effizientere Rückführungsmöglichkeiten zu gewährleisten, sowie auf eine Einschränkung des Familiennachzugs.
Diskussion um Vertriebenenstatus der Ukrainer
Ukrainer sind aktuell die größte Gruppe in der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Grundversorgung. Die Regierung hat zuletzt das Ziel formuliert, ukrainische Vertriebene verstärkt in Beschäftigung zu bringen. Das wird von den Ländern begrüßt. Es brauche zudem Rechtssicherheit über 2026 hinaus, so der aktuelle Vorsitzende Christian Dörfel (ÖVP) aus Oberösterreich.
Sein steirischer Kollege und nächster Vorsitzender Hannes Amesbauer (FPÖ) stellte den Antrag, den Ukrainern den Vertriebenenstatus gänzlich zu entziehen, weil er zunehmend innerstaatliche Fluchtalternativen in der Ukraine sieht: Dafür gab es aber keine Mehrheit. Amesbauer verwies auf die Gesamtbelastung: „Rund 80 Prozent der 7.300 Personen in der steirischen Grundversorgung haben den Vertriebenenstatus”, das koste das Land 90 Mio. Euro im Jahr, davon 50 Millionen Euro nur für die Ukrainer, rechnete er vor.

Sehr wohl stellten sich die Flüchtlingsreferenten allerdings hinter einen anderen Antrag aus der Steiermark, der eine verstärkte fremdenpolizeiliche Überprüfung von Vertriebenen fordert. Amesbauer ortet in der Steiermark – wie bereits vor Wochen Salzburg – eine steigende Anzahl „von Roma-Familien – sehr, sehr großen Familien, die alle einen ukrainischen Pass haben, aber die ukrainische Sprache nicht sprechen”. Die Landesflüchtlingsreferenten waren sich einig, dass der Familiennachzug ins System auf lange Sicht eingeschränkt werden müsse.
EU erweitert Schutzstatus bis März 2027
Derweilen blieb auch die EU nicht untätig bei dem Thema: Die EU-Kommission will Ukrainern allerdings den temporären Schutzstatus nicht entziehen, sondern bis zum 4. März 2027 verlängern. Zugleich stellte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner gemeinsam mit dem ukrainischen Vizepremier Olexij Tschernyschow am Mittwoch einen Plan vor, wie eine sichere und freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen erfolgen könnte.
Brunner betonte, dass die Situation in der Ukraine für eine Flüchtlingsrückkehr „stabil” sein müsse. Die EU-Kommission werde mit den Mitgliedstaaten und der Ukraine entscheiden, wann sie stabil genug sei. „Jetzt sprechen wir einmal über Menschen, die in ihre Heimat zurückkehren wollen.” Tschernyschow sagte, es müsse ein „stabiler Frieden” sein. Die Ukraine habe einen großen Bedarf an Arbeitskräften. „Wenn wir planen, das BIP in zehn Jahren zu verdoppeln, brauchen wir zusätzliche vier Millionen Leute auf dem Arbeitsmarkt.”

Zur Info: Nach Angaben des EU-Statistikamts Eurostat von Ende März haben in der Europäischen über 4,25 Millionen Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus beansprucht, davon 81.225 in Österreich. Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden demnach die meisten Vertriebenen in Tschechien, Polen und Lettland aufgenommen.
Andere Aufenthaltstitel und freiwillige Rückkehr
Was plant die EU nun konkret für geflohene Ukrainer? Geplant sind etwa die Errichtung spezieller „Hubs” in den EU-Mitgliedstaaten, in denen sich Ukrainer informieren könnten, und die Einsetzung eines Sondergesandten für Ukrainer in der EU. Die EU-Kommission will auch die Erlangung anderer rechtlicher Aufenthaltstitel für Ukrainer in der EU erleichtern, zuständig sind dafür die EU-Staaten. Viele Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, hätten sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes integriert, indem sie die Sprache erlernten, eine Beschäftigung fänden oder eine Ausbildung absolvierten, argumentiert die EU-Kommission.

Um eine schrittweise Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge – etwa im Fall eines Kriegsendes – in der Ukraine zu ermöglichen, schlägt die EU-Kommission Sondierungsbesuche für Rückkehrwillige vor. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem in enger Abstimmung mit der Ukraine Programme für die freiwillige Rückkehr einrichten, um eine schrittweise Rückkehr zu ermöglichen, wenn der vorübergehende Schutz endet. Außerdem soll der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und der Ukraine über eine „Solidaritätsplattform” verstärkt werden.
Kommentare