Ungarns Parlament hat am Montag um 15.20 Uhr die 17. Änderung des Grundgesetzes angenommen. Die Regierungspartei Tisza verfügt über die notwendige Zweidrittelmehrheit. Fidesz und KDNP boykottierten die Sitzung.

Beschlossen ist das Paket damit. In Kraft ist es aber noch nicht.

Sulyok soll seine eigene Absetzung unterschreiben

Zunächst muss die Parlamentspräsidentin die Änderung binnen fünf Tagen unterschreiben und an Präsident Tamás Sulyok weiterleiten. Erst nach Erhalt hat Sulyok selbst fünf Tage Zeit, sie zu unterzeichnen und ihre Veröffentlichung anzuordnen.

Inhaltlich prüfen darf er den Text nicht. Er kann ihn nur wegen eines möglichen Verfahrensfehlers dem Verfassungsgericht vorlegen.

Weigert sich Sulyok, will Ministerpräsident Péter Magyar ein Amtsenthebungsverfahren einleiten. Der Vorwurf: Der Präsident habe seine verfassungsmäßigen Pflichten vorsätzlich verletzt.

Sulyok selbst nennt die Vorwürfe „unverständlich und verfassungswidrig“. Er hat die Venedig-Kommission des Europarats um eine Beurteilung gebeten. Sie wäre rechtlich nicht bindend.

Neuer Präsident für höchstens fünf Jahre

Die neue Bestimmung sieht vor, dass Sulyoks Mandat am Tag nach dem Inkrafttreten endet. Das Parlament wählt dann binnen 30 Tagen einen Nachfolger.

Der neue Präsident bleibt bis zum Inkrafttreten einer vollständig neuen Verfassung im Amt – höchstens aber fünf Jahre. Deren Ausarbeitung will Magyar im Herbst beginnen, am Ende soll die Bevölkerung per Referendum darüber abstimmen.

Zwölf Jahre, dann ist Schluss – Fraktionschef tritt zurück

Die Reform trifft nicht nur den Präsidenten. Wer insgesamt zwölf Jahre oder drei Wahlperioden im Parlament saß, darf ab der nächsten regulären Wahl nicht mehr kandidieren. Frühere Mandatszeiten werden angerechnet, laufende Mandate bleiben aber bestehen.

Vor allem die Opposition wäre betroffen. Nach Berechnungen des scheidenden Fidesz-Fraktionschefs Gergely Gulyás träfe die Regel rund die Hälfte der Mi-Hazánk-Fraktion, knapp zwei Drittel der Fidesz-Abgeordneten und etwa drei Viertel der KDNP-Fraktion.

Gulyás kündigte noch vor der Abstimmung seinen Rücktritt an. Er könne ab 2030 nicht mehr kandidieren, sagte er. Eine Fraktion dürfe nicht von jemandem geführt werden, der selbst nicht wiedergewählt werden könne.

Verfassungsgericht wird umgebaut

Für Verfassungsrichter gilt künftig wieder eine Altersgrenze von 70 Jahren – auch für amtierende Richter. Vier der 15 Richter sind bereits über 70 und müssten deshalb am ersten Tag des zweiten Monats nach Inkrafttreten ausscheiden: Gerichtspräsident Péter Polt sowie Mária Ádám Haszonicsné, Miklós Juhász und Zoltán Lomnici.

Die Amtszeit der Richter wird von zwölf auf neun Jahre verkürzt, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Den Gerichtspräsidenten sollen künftig die Richter selbst bestimmen. Zugleich erhält das Gericht die volle Kontrolle über Haushalts- und Steuergesetze zurück, die Orbán einst eingeschränkt hatte.

Neue Behörde soll Milliarden aus Orbán-Zeit zurückholen

Eine neue Behörde zur Rückgewinnung öffentlichen Vermögens erhält zudem Verfassungsrang. Sie soll rechtswidrig verwendete Staatsgelder aufspüren, zurückholen und dabei auch ermittelnde Befugnisse ausüben. Ihre Führung wählt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit für sechs Jahre.

Magyar spricht öffentlich von Milliarden, die Oligarchen aus der Orbán-Zeit „gestohlen“ hätten. Dieser Vorwurf ist politische Rhetorik und findet sich nicht wörtlich im Verfassungstext.

Das Paket reicht noch weiter: Es verkleinert den Kreis der sogenannten Kardinalgesetze, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können, und schafft das Vetorecht des Haushaltsrates gegen das Staatsbudget ab.

Kritiker warnen vor Magyars Methoden

Der frühere Staatspräsident János Áder, selbst ein Weggefährte Orbáns, nennt die geplante Absetzung einen „Verfassungsputsch“. Politische Kritik an einem Präsidenten dürfe nicht automatisch zu dessen Absetzung führen, argumentiert er – ein Staatsoberhaupt könne rechtmäßig nur über das bereits bestehende Amtsenthebungsverfahren entfernt werden.

Human Rights Watch kritisiert fehlende rechtsstaatliche Verfahrensgarantien. Amnesty International Ungarn sieht Sulyoks Glaubwürdigkeit als Präsident schwer beschädigt, fordert aber ein reguläres Amtsenthebungsverfahren statt einer auf ihn zugeschnittenen Verfassungsänderung.

Der Widerspruch dahinter: Tisza will Orbáns Machtkonzentration abbauen, greift dafür aber zu einer Technik, die Kritiker dem ehemaligen Ministerpräsidenten Orbán selbst jahrelang vorgeworfen haben: eine Zweidrittelmehrheit, die Amtszeiten per Verfassungsänderung beendet und tief in den politischen Wettbewerb eingreift.