Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht als Landrat im niedersächsischen Kreis Friesland kandidieren, berichtet Welt. Das entschied der Kreiswahlausschuss am Dienstagabend in Jever mit fünf zu einer Stimme. Die Kommunalwahl findet am 13. September statt.
Zunächst hatte allein die AfD-Mitgliedschaft des 46-Jährigen das Prüfverfahren ausgelöst. Weitere Anhaltspunkte lagen der Kreiswahlleitung anfangs nicht vor. Später floss laut Welt zusätzliches Material des niedersächsischen Innenministeriums ein, darunter öffentliche Äußerungen Sicherts in sozialen Netzwerken.
Zweifel an Verfassungstreue
Landräte gelten als kommunale Wahlbeamte. Das niedersächsische Kommunalrecht verlangt von ihnen, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung jederzeit vertreten. Für Bundestagsabgeordnete gelten andere Maßstäbe.
Das Innenministerium zweifelte in seinem Votum an der Verfassungstreue Sicherts. Es verwies auf seine Rolle als Mitglied, Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter der AfD in Niedersachsen. Der Landesverband der Partei steht seit Februar unter verstärkter Beobachtung des Verfassungsschutzes als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“. Ein Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung blieb erfolglos.
„Ethnopluralistisches Weltbild“
Konkret nannte das Ministerium unter anderem von Sichert genutzte Begriffe wie „Kartellparteien“, Äußerungen zu Migranten und „Ausländern mit deutschem Pass“ sowie einen Vergleich der Regenbogenfahne mit der Hakenkreuzfahne. Letzteres wertete es als Verharmlosung des Nationalsozialismus. Zudem attestierte es Sichert ein „ethnopluralistisches Weltbild“ und islamfeindliche Tendenzen. Sichert selbst wies die Vorwürfe zurück. Er sei seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst und habe sich als Abgeordneter für Grundrechte eingesetzt. Die Entscheidung wirke, als sei sie von vornherein festgestanden.
Martin Sichert veröffentlichte als Reaktion in den sozialen Netzwerken eine Erklärung, in der er rechtliche Schritte ankündigt:
AfD spricht von Skandal
Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde nannte den Ausschluss „skandalös“. Es sei absurd, einen seit Jahren amtierenden Bundestagsabgeordneten allein wegen seiner Parteimitgliedschaft als nicht verfassungstreu einzustufen. Die Landespartei forderte die sofortige Zulassung Sicherts.
Sichert kündigte an, mit allen juristischen Mitteln gegen die Entscheidung vorzugehen. Ein Einspruch beim neuen Kreistag oder eine Klage beim Verwaltungsgericht sind jedoch laut Gesetz erst nach der Kommunalwahl möglich.
Sichert sitzt seit 2017 für die AfD im Bundestag. Ursprünglich stammt er aus Nürnberg und war früher Landesvorsitzender der Partei in Bayern. 2022 zog er aus privaten Gründen nach Niedersachsen. Der bisherige Landrat Sven Ambrosy (SPD) tritt nicht mehr an.
Kritiker sehen gefährlichen Präzedenzfall
Kritiker sehen in solchen Ausschlüssen einen gefährlichen Präzedenzfall. Eine Partei, die nicht verboten ist und mit gewählten Abgeordneten im Bundestag sitzt, wird auf kommunaler Ebene faktisch von Kandidaturen ausgeschlossen. Im Landtag hieß es zuvor, die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei allein reiche nicht aus. Es bedürfe einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.
Der Vorgang wirft Fragen auf, wie weit der Staat bei der Prüfung von Kandidaten gehen darf und wo die Grenze zur politischen Einflussnahme liegt. Für viele Bürger stellt sich die Frage, ob das passive Wahlrecht in der Praxis noch uneingeschränkt gilt.
Erst letzte Woche wurde die Verfassungstreue von Sichert geprüft
In dem Schreiben heißt es, die Kreiswahlleitung habe Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers und habe deshalb die zuständige Kommunalaufsicht eingeschaltet. Diese soll nun prüfen, ob Martin Sichert überhaupt zur Landratswahl zugelassen werden kann (Wählbarkeit nach § 45d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes).
„USA sehen die AfD offenbar als wichtigen Partner – im eigenen Wahlkreis wird meine Verfassungstreue angezweifelt“
Sichert befindet sich zurzeit – nach eigenen Angaben auf Einladung der US-Regierung – in Washington und führt dort als Vertreter des deutschen Parlaments Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern. NIUS erreichte ihn am frühen Morgen in Washington. Sichert zu seiner Verfassungsprüfung: „Es ist doch paradox! Die Amerikaner, die maßgeblich das deutsche Grundgesetz mitgestaltet haben, laden uns zum Austausch ein und sehen die AfD anscheinend als wichtigen Partner – und gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde.“
Als Grundlage für Sicherts Überprüfung verweist die Kreiswahlleitung auf „allgemeine Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung“. Die Mitgliedschaft in einer „gesichert extremistisch eingestuften Partei“, die Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, sei demnach „ein starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“. Nach Ansicht der Kreiswahlleitung trifft dies auf eine Mitgliedschaft in der AfD zu. Zugleich heißt es ausdrücklich: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
Dieser Artikel ist zuerst bei unserem deutschen Partnermedium nius.de erschienen.

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