Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextrem behandeln
Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als gesichert rechtsextremistisch führen. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt aufgegeben, zunächst das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Auslöser ist eine Klage der AfD gegen die Einstufung.
Redaktion / politik•

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