
„VfGH macht sich lächerlich“: FPÖ und Unterberger zerlegen Urteil zur ORF-Zwangsgebühr
Empörung bei der FPÖ, Spott von Polit-Blogger und exxpress-Kolumnist Andreas Unterberger: Der VfGH segnet die ORF-Zwangsgebühr ab. Für Hafenecker bleibt das ORF-Gesetz ein „Pfusch“, Unterberger nennt das Erkenntnis „den Scherz und das Ärgernis des Jahres“. Scharfe Kritik kommt auch von einem Promi-Anwalt.

Mit seiner Entscheidung, die ORF-Haushaltsabgabe für verfassungskonform zu erklären, hat sich der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) scharfer Kritik ausgesetzt. Vor allem die Freiheitlichen und der prominente Publizist und exxpress-Kolumnist Andreas Unterberger halten das Erkenntnis für rechtlich fragwürdig und politisch einseitig.
FPÖ: Urteil verkennt klare gesetzliche Vorgaben
„Das von Schwarz-Grün inmitten der Rekordteuerung beschlossene ORF-Gesetz mit der ‚Zwangssteuer‘ war, ist und bleibt ein astreiner Gesetzes-Pfusch auf Kosten der Österreicher“, erklärte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker. Dass der VfGH diese Konstruktion nun für verfassungskonform halte, sei ein fatales Signal – nicht nur rechtlich, sondern auch demokratiepolitisch.

Laut Hafenecker sehe der Gesetzestext ausdrücklich vor, dass der ORF-Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Beitrag „fix“ bestimmen müsse. Eine bloße Obergrenze sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dennoch sei genau dies geschehen – und der VfGH habe es durchgewunken. Ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, kommentiert der Freiheitliche. Hafenecker wirft dem Höchstgericht vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben: „Eigentlich wäre der Verwaltungsgerichtshof zuständig gewesen, nicht der VfGH.“
„VfGH dreht Logik auf den Kopf“ – Beitragspflicht ohne Nutzung
Besonders absurd erscheint der FPÖ die Begründung, wonach auch Bürger ohne Empfangsgerät – also ohne Fernseher, Radio, Smartphone oder Internetzugang – zur Zahlung verpflichtet seien, weil sie theoretisch die Möglichkeit hätten, den ORF zu nutzen. Hafenecker spottet: „Nach dieser Maßgabe muss man sich schon fragen, was als Nächstes kommt. Die Autobahnvignette für Radfahrer? Saisonkarten fürs Schwimmbad für alle Schifahrer? Pflicht-ÖBB-Tickets für jeden Österreicher?“

Unterberger: „Scherz und Ärgernis des Jahres“ – Justiz von Linken gekapert
Dem letzten Kritikpunkt schließt sich auch Andreas Unterberger in seinem neuen Blogbeitrag an – und geht noch einen Schritt weiter. Er bezeichnet das Erkenntnis als „den Scherz und zugleich das Ärgernis des Jahres“. Der VfGH habe sich mit seiner Begründung selbst „lächerlich“ gemacht und offenbart, dass er weniger dem Recht als vielmehr einer politischen Linie verpflichtet sei – konkret: jener von SPÖ und Grünen.
Unterberger schreibt: „Die Mehrheit der Verfassungsrichter hat nun beschlossen, dass die ORF-Zwangsgebühr weiter von allen Haushalten eingehoben wird – selbst von jenen, die den ORF nicht benutzen, kein Fernsehgerät, keinen Computer und kein Smartphone besitzen oder in einer Senderlücke leben. Ist das schon skandalös genug, so ist die Begründung noch skandalöser.“

Der Publizist zitiert die gerichtliche Feststellung, wonach die Haushaltsabgabe im „gesamtgesellschaftlichen Interesse“ sei, weil der ORF eine „besondere demokratische und kulturelle Aufgabe“ erfülle. Andreas Unterberger kommentiert trocken: „Bitte ernst bleiben!“ Demokratie bedeute Meinungsvielfalt – doch genau die werde im ORF systematisch untergraben. Überdies belegen Studien: „40 Prozent jener, die den ORF finanzieren müssen, vertrauen ihm nicht“. Das liege eindeutig an der „schweren Linkslastigkeit“ des Senders, die regelmäßig durch die Ergebnisse der Arbeiterkammerwahlen bestätigt werde.
Kritik an einseitiger Medienförderung – und am System dahinter
Für Unterberger ist klar: Demokratie setzt Vielfalt voraus. Wenn der VfGH daher schon auf Demokratie pocht, dann müsste „mit noch viel größerer Berechtigung auch die Vielfalt aller anderen in Österreich Programm erzeugenden Privatsender Anspruch auf die gleiche Unterstützung wie der ORF“ haben. Doch stattdessen betreibe man über den ORF gezielte Meinungslenkung – mit Hilfe von Zwangsgebühren.
Das sei nicht nur unfair, sondern entspreche einem „politisch gesteuerten System“, wie man es aktuell auch bei der Finanzierung grüner NGOs in Deutschland und der EU beobachten könne. „Die Linksparteien haben erkannt: Wichtig ist vor allem, die eigene politische Arbeit durch Vorfeldorganisationen, ob Vereine, ob Medien, erledigen zu lassen, die man zugleich über Steuergelder oder Zwangsgebühren (was praktisch dasselbe ist) von allen Bürgern finanzieren lässt und die doch viel weniger kontrolliert werden können als etwa Parteien.“
Justiz in linker Hand? – Strategischer Umbau der Höchstgerichte
Der Blogautor ortet auch eine politische Umfärbung bei der Justiz: Der VfGH sei mittlerweile ein politisches Instrument, das gezielt mit linientreuen oder umgedrehten Höchstrichtern besetzt werde. Einige der nun zustimmenden Richter seien ursprünglich auf Vorschlag der ÖVP nominiert worden, hätten aber inzwischen ihre ideologische Ausrichtung geändert.
Das Ziel, die Justiz langfristig zu dominieren, werde ja in einem geheimen Strategiepapiere SPÖ-naher Juristen klar formuliert. „Das ist ihnen bei den europäischen Höchstgerichten, beim österreichischen Verfassungsgerichtshof und bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA ganz gelungen und beim Wiener Straflandesgericht teilweise.“
„Kulturelle Aufgabe“ – oder: Was zeigt der ORF eigentlich?
Besonders bissig kommentiert Unterberger das offizielle Argument der „kulturellen Funktion“ des ORF. „Was verstehen die Hermelinträger darunter? Den Song Contest? FM4? Das Donauinselfest? Geschätzte tausend Krimis jährlich, in denen fast ausschließlich bürgerliche Täter entlarvt werden? Oder ORF-Horoskope?“
„Willkür des Gesetzgebers“ – Rechtsanwalt Scheer erhebt schwere Vorwürfe
Scharfe Kritik am Erkenntnis des VfGH kommt auch von juristischer Seite: Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer, der die nun entschiedene Beschwerde im Namen eines Mandanten eingebracht hatte, zeigt sich erschüttert über die Entscheidung. In einer ersten Videoreaktion warnt er: „Der Verfassungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung Tür und Tor für die Willkür des Gesetzgebers geöffnet.“
Der VfGH hat sämtliche Beschwerdepunkte Scheers abgewiesen. Weder der Gleichheitsgrundsatz noch verfassungsgesetzlich garantierte Rechte seien durch das neue Beitragsmodell verletzt. Was Scheer besonders empört: Der VfGH habe sich bei der Auslegung von § 31 Abs. 19 ff. nicht an den Wortlaut des Gesetzes gehalten. Gerade im öffentlichen Recht sei größte Vorsicht geboten, wenn sich Gerichte über den Gesetzeswortlaut hinwegsetzten: „Das ist genau das, was ich nicht damals bei Prof. Mayer in Verfassungsrecht gelernt habe.“
Hafenecker: Brauchen einen „verschlankten Grundfunk“
Sowohl Hafenecker als auch Unterberger sehen in der Haushaltsabgabe ein Symptom eines größeren Problems: einer zunehmend politisierten Medienlandschaft, finanziert von jenen, die sich davon nicht mehr repräsentiert fühlen. Die FPÖ kündigt jedenfalls an: Mit ihr in Regierungsverantwortung sei die ORF-Zwangssteuer auf jeden Fall „Geschichte“.
Der ORF solle in einen „verschlankten Grundfunk“ überführt und künftig aus dem regulären Staatsbudget finanziert werden – ohne direkten Griff in die Geldbörsen der Bürger. Für Hafenecker steht fest: „Die Österreicher haben kein Verständnis mehr dafür, wofür sie hier zahlen müssen.“
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