Es sind Sätze, die man von einem amtierenden Regierungschef in Westeuropa nur noch selten so deutlich hört. „Die Meinungsfreiheit sollte so wenig wie möglich eingeschränkt werden“, sagte Belgiens Premier Bart De Wever (N-VA) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus in Brüssel. Und legte nach: „Die beste Waffe gegen eine schlechte Idee ist eine bessere Idee.“
Sein Schlusssatz hat das Zeug zum geflügelten Wort: „Solange man nicht zu Gewalt aufruft, sollte ein Wort mit einem Wort bekämpft werden – und nicht mit einem Richter.“ Das ist in Belgien ein politischer Paukenschlag.
Der Fall, der alles auslöste
Anlass war eine Frage des Vlaams-Belang-Abgeordneten Alexander Van Hoecke zu einem Urteil, das in halb Europa für Empörung sorgt. Der rechte Aktivist und frühere Abgeordnete Dries Van Langenhove (33) wurde Ende Mai vom Gericht in Leuven zum bereits zweiten Mal verurteilt – wegen „Anstiftung zum Hass“. Strafe: 4.000 Euro.
Hintergrund ist eine Vorlesung im Februar 2024 an der renommierten Katholischen Universität Leuven (KU Leuven), in der Van Langenhove einen Zusammenhang zwischen Massenmigration und Kriminalität herstellte – mit Statistiken.
Der eigentliche Sprengstoff steckt in der Urteilsbegründung. Sinngemäß stellten die Richter fest: Selbst wenn alle Aussagen auf wissenschaftlichen Daten beruhen, spiele das für den strafbaren Vorsatz keine Rolle. Strafbar sei nicht die Aussage – sondern die Art, sie zu präsentieren. Es genüge, dass andere zu einer „Haltung der Intoleranz“ angeregt würden. Ein konkreter Gewaltaufruf? Nicht nötig.
Genau hier beginnt die Grundsatzdebatte. Denn wenn die vermutete Wirkung einer Aussage entscheidet, wird die Grenze zwischen legitimer Debatte und Straftat unscharf. Sogar die US-Vize-Staatssekretärin Sarah B. Rogers schaltete sich ein und warf Belgien vor, faktenbasierte politische Rede zur Migration zu kriminalisieren.
Die N-VA macht ernst – die Linke blockiert
De Wever betonte, in eigenem Namen zu sprechen, nicht für die Regierung; in der Koalition sei das Thema noch nicht offiziell behandelt. Doch die Tür ist auf. Rückendeckung kommt aus den eigenen Reihen: Kammerpräsident Peter De Roover plädiert für eine Überprüfung, Verteidigungsminister Theo Francken fordert sogar eine grundlegende Reform. Das Gesetz sei „zu vage formuliert“ und lasse „zu viel Spielraum für Interpretation“. Strafbar sein sollten künftig vor allem Gewaltaufrufe oder deren Verherrlichung.
Selbst die linke Zeitung De Morgen hielt die Verurteilung Van Langenhoves für überzogen.
Widerstand kommt vom frankophonen Koalitionspartner Les Engagés. Parteichef Yvan Verougstraete: Die Meinungsfreiheit sei essenziell, dürfe aber „niemals als Vorwand für rassistische, diskriminierende Äußerungen dienen.“ Eine Aufweichung des Gesetzes lehne man kategorisch ab.
Der Brusselmans-Vergleich – und seine Tücke
Francken legt den Finger in eine besonders schmerzhafte Wunde: die empfundene Doppelmoral der Justiz. Der linke Autor Herman Brusselmans hatte 2024 in einer Humo-Kolumne zum Gaza-Krieg geschrieben, er wolle „jedem Juden ein spitzes Messer durch die Kehle stoßen“. Jüdische Organisationen gingen juristisch vor – doch Brusselmans wurde freigesprochen. Das Gericht in Gent sah keine strafbare Tat und wertete die Passage im Kontext seines satirisch-polemischen Stils.
Für Kritiker zeigt genau dieser Vergleich das Problem: Bei rechten Migrationsaussagen greift der Staat hart durch, bei drastischen anti-jüdischen Formulierungen eines linken Autors endet das Verfahren mit Freispruch. Francken spricht von „reiner Willkür“ – das Gesetz sei so unscharf, dass Gerichte „überallhin ausschlagen“ könnten.
Ein Gesetz von 1981 – und ein alter Verdacht
Im Zentrum steht das Moureaux-Gesetz von 1981, benannt nach dem Sozialisten Philippe Moureaux. Ursprünglich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gedacht, gerät es zunehmend in die Kritik, legitime Debatten – vor allem über Migration – zu kriminalisieren. Manche auf der Rechten sind überzeugt: Genau das war von Anfang an der Plan. Vlaams Belang hat bereits einen fertigen Gesetzentwurf in der Schublade und fordert die N-VA auf, Farbe zu bekennen – mit „ein bisschen Getröte auf Social Media“ sei niemandem geholfen.
Europas Grundsatzfrage
De Wevers Vorstoß könnte weit über Belgien hinaus wirken – dieselbe Debatte läuft längst in ganz Europa: über Migration, Islamismus, Antisemitismus und Identitätspolitik. Und über die Frage, ob der Staat seine Bürger nur vor Gewalt schützen soll – oder auch vor unbequemen Worten.
De Wever hat die Debatte eröffnet. Den Rest, sagt er, müsse das Parlament erledigen: „Ich werde Sie sicher nicht aufhalten.“

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