Das Finanzministerium hat auf eine exxpress-Anfrage in letzter Minute reagiert – und die kritischen Fragen für „obsolet“ erklärt.
Die Begründung: Fragen nach einer Interessenkollision bei Marterbauer stellten sich nicht, weil die betreffende Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung „nicht der Ressortverantwortung des Finanzministers obliegt, sondern ausschließlich im Sozialministerium liegt. Die Fragen sind aufgrund der Nicht-Zuständigkeit somit obsolet.“
Formal stimmt das. Politisch erledigt ist die Causa damit aber nicht: Die Anhebung ist Teil des Doppelbudgets 2027/28, das Finanzminister Marterbauer im Parlament präsentiert hat. Budgetär profitiert davon auch die Arbeiterkammer, bei der Marterbauer karenziert ist. Ob der AK-Effekt im Budgetprozess berechnet wurde und ob Marterbauer persönlich in die politische Entscheidung eingebunden war, beantwortete das Ministerium nicht.
Wie die AK automatisch profitiert
Das Doppelbudget 2027/28 hebt die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage außertourlich an – um 150 Euro ab 2027, um weitere 50 Euro ab 2028. Automatisch profitiert dabei auch die Arbeiterkammer. Ihre Umlage ist an dieselbe Bemessungsgrundlage gekoppelt – ohne eigenen Parlamentsbeschluss, ohne öffentliche Debatte.
Laut AK-eigenen Angaben: 3,5 Millionen Euro 2027, 4,6 Millionen Euro ab 2028.
Marterbauer war von 2011 bis zu seiner Angelobung „roter Chefökonom“ bei der AK. Er ist dort karenziert – und könnte nach Ende der Legislaturperiode zurückkehren.
Ministerium: Keine Prüfung auf Befangenheit nötig
Das Ministeriumskabinett lieferte auch eine Beschreibung des Unvereinbarkeitsausschusses. Dieser behandle laut Ministerium „insbesondere Eigentums- und Anteilsrechte an Unternehmen“ von Regierungsmitgliedern.
Ein karenziertes Dienstverhältnis bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts wie der AK fällt nicht darunter. Das Ministerium hat damit selbst dokumentiert: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die eine Befangenheitsprüfung in diesem Fall vorgeschrieben hätte.
Die politisch heikle Kernfrage – ob die Konstellation im Budgetprozess überhaupt geprüft wurde – blieb unbeantwortet. Höchst wahrscheinlich nicht.
AK bestätigt – und schweigt
Die AK Wien hat auf die exxpress-Anfrage geantwortet und die Zahlen bestätigt. Die Mittel sollen – vorbehaltlich von Beschlüssen – für Mietrechtsberatung, den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie Fachkräfteausbildung verwendet werden.
Zur Mehrbelastung der Mitglieder: „einen Euro brutto im Monat mehr“ für Arbeitnehmer über 6.930 Euro Brutto-Monatseinkommen. Rund 800.000 AK-Mitglieder zahlen laut AK keinen Beitrag, haben aber Anspruch auf alle Leistungen.
Drei Fragen ließ die AK unbeantwortet: ob sie die Erhöhung im Vorfeld beim Finanzministerium oder bei Regierungsparteien eingefordert oder angeregt hat; ob eine Rückvergütung an die Mitglieder geprüft wurde; und wie sie die Kritik bewertet, dass sie aus einem Sparbudget Zusatzeinnahmen aus Pflichtbeiträgen erzielt, während anderen Gruppen gekürzt werden.
Steigende Einnahmen, volle Rücklagen
Die Debatte trifft die Arbeiterkammern in einer Phase stark steigender Einnahmen. Die Beitragseinnahmen aller AK stiegen binnen eines Jahres von rund 608 auf rund 653 Millionen Euro – ein Plus von 45 Millionen Euro. Zugleich verfügen die Kammern über erhebliche Rücklagen und Rückstellungen.
Warum der automatische Millioneneffekt aus dem Sparbudget nicht durch eine Senkung oder Deckelung der Umlage neutralisiert wird, ließ die AK auf exxpress-Anfrage offen.
FPÖ empört – aber keine Anfrage geplant
Die FPÖ bezeichnete die Causa als „Sittenbild an Freunderlwirtschaft“.
Plant sie eine parlamentarische Anfrage, die das Ministerium zur schriftlichen Stellungnahme über die Entstehung der Maßnahme und die Rolle des Ministers zwingen würde? „Dieser Umstand ist so offensichtlich, dass es keiner parlamentarischen Anfrage bedarf“, heißt es von Seiten des FPÖ-Parlamentsklubs gegenüber dem exxpress. „Das Problem ist hier daher auch nicht eine rechtliche Befangenheit oder Unvereinbarkeit, sondern eben ein politisches System, das sich selbst immer zum Gewinner macht.“
Eine Anfrage, die das Ministerium zur schriftlichen Stellungnahme über die Entstehung der Maßnahme und die Rolle des Ministers zwingen würde, plant die FPÖ damit nicht. Dafür bringen die Freiheitlichen die Forderung nach Abschaffung der AK-Zwangsmitgliedschaft laufend als Antrag ein – bisher stets ohne Mehrheit.
Erinnerung an Causa Mahrer
Die Debatte über Kammern und Pflichtbeiträge ist nicht neu. WKO-Präsident Harald Mahrer trat im Herbst 2025 zurück, nachdem interne Gehaltserhöhungen für Funktionäre weit über der Inflation öffentlich geworden waren. Damals entschied eine Kammer intern über ihre eigenen Bezüge.
Diesmal hat ein karenzierter Kammermitarbeiter als Finanzminister ein Budget mitverantwortet, das seiner Institution zusätzliche Millionen bringt – und keine gesetzliche Norm hat eine Prüfung dieser Konstellation verlangt. Es bleibt dabei: Der Finanzminister, der das Doppelbudget präsentiert hat, kommt aus genau jener Institution, die davon profitiert – und niemand hat es überprüft, es bleibt auch folgenlos.

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