Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte wurden zu jeweils sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840, 22.680 bzw. – Wöginger – 43.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.
ÖVP-Chef Christian Stocker spricht von „sehr hartem Urteil“
„Es ist ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil. Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht. August Wöginger hat angekündigt, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen, sodass die Entscheidung des Erstgerichtes im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen sein wird. Ich respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen. Ich habe aber immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird. Für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann danke ich ihm im Namen der Österreichischen Volkspartei“, so Bundesparteiobmann Christian Stocker
Wöginger beteuert Unschuld und rechnet mit Freispruch
Wöginger beteuerte nach der Urteilsverkündung einmal mehr seine Unschuld. “Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe. Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll”, beteuerte Wöginger nach der Urteilsverkündung. “Der Einzige, der hier vor Gericht das Gegenteil behauptet hat, ist Thomas Schmid” und dieser habe die Unwahrheit gesagt. “Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Linz ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid eingeleitet. Ich bin überzeugt, dass sich am Ende herausstellen wird, dass die Aussagen von Thomas Schmid unrichtig waren”, so Wöginger, der davon ausgeht, “dass am Ende ein rechtskräftiger Freispruch für mich steht”.

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