Ein aktueller Fall in Wien sorgt für Aufsehen: Ein 1962 geborener Mann ließ im März 2023 sein Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und beantragte unmittelbar danach einen früheren Pensionsantritt bei der Pensionsversicherung. Laut der Website der Stadt Wien wird man offiziell im „gelebten Geschlecht“ anerkannt und kann entsprechende Dokumente erhalten. Die Behörde erklärt, dass diese Eintragung zu einer Gleichstellung in Bezug auf Ehe-, Sozial- und Pensionsrecht führt.

Im März 2023 stellte der Wiener einen Antrag auf Gewährung einer Alterspension. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte diesen jedoch ab. Begründet wurde dies damit, dass der Antragsteller weder eine Hormon- noch Psychotherapie durchlaufen habe und keine äußeren Merkmale aufweise, die auf eine Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht hindeuten. Die PVA erklärte: „Es ist daher anzunehmen, dass er sich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig gefühlt hat, sondern dies lediglich behauptet, um das im Vergleich zu Männern niedrigere Regelpensionsalter für weibliche Versicherte in Anspruch zu nehmen“, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet.

OGH verweist Fall ans Erstgericht zurück

Der Mann, der sich als Frau identifiziert, reichte Klage ein und erhielt zunächst vom Arbeits- und Sozialgericht Recht. Dagegen legte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erfolgreich Berufung ein, sodass das Oberlandesgericht Wien das ursprüngliche Urteil aufhob. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun: Der PVA steht es zu, die Unrichtigkeit der Angaben zu beweisen. Das Gericht muss diese Angaben prüfen. Die Angelegenheit wird nun zurück an das Erstgericht verwiesen, wo die Pensionsversicherung nachweisen muss, warum die Eintragung als Frau nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Die ausstehende Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen haben: Personen, die sich einen vorzeitigen Pensionsantritt erschleichen möchten, könnten ein erhebliches „Schadenspotenzial“ verursachen. Dieser „Woke“-Wahnsinn würde für die Steuerzahler zusätzliche Pensionszahlungen in Milliardenhöhe bedeuten.