Der Entwurf sieht vor, dass Ehen mit Minderjährigen in Österreich künftig nichtig sein sollen, wenn zumindest ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hierzulande hat. Damit könnten auch Zwangsehen angefochten werden, die während eines Aufenthalts im Ausland geschlossen wurden.

Laut der Krone sind in Österreich rund 200 Mädchen von solchen Zwangsehen betroffen. Beratungsstellen berichten seit Jahren von Fällen, in denen Minderjährige in den Sommerferien im Ausland verheiratet werden und danach als Ehefrau nach Österreich zurückkehren.

Sporrer will „letzten Spielraum“ schließen

Bisher waren bei solchen Fällen oft Einzelfallprüfungen nötig. Die geplante Novelle soll nun für klare Verhältnisse sorgen: Volljährigkeit beider Partner wird zur zwingenden Voraussetzung für die Anerkennung einer Ehe, sofern ein Österreich-Bezug besteht.

Justizministerin Sporrer argumentiert, damit werde der letzte rechtliche Spielraum für Kinderehen geschlossen. Auch rechtliche Folgen wie Unterhalt oder Obsorge sollen für Betroffene abgesichert bleiben.

Streitpunkt Scharia-Recht

Der ÖVP geht das jedoch nicht weit genug. Wie Heute berichtete, fordert Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) weitere Anpassungen im internationalen Privatrecht. Damit solle verhindert werden, dass Scharia-Recht in Österreich angewendet werden kann.

Bauer begrüßte zwar, dass Sporrer „nun endlich“ einen Entwurf vorgelegt habe, sieht aber weiterhin offene Baustellen. Wer in Österreich lebe, müsse sich an die heimischen Gesetze und Werte halten, betonte die Ministerin. Scharia-Recht habe hierzulande keinen Platz.