Zwei Postenschacher-Vorwürfe gegen SPÖ-Personalien – keine Ermittlungen
SPÖ-Chef Andreas Babler: Die Postenschacher-Debatte sorgt weiter für politischen Wirbel.APA/GEORG HOCHMUTH
Dem exxpress liegt eine anonyme Anzeige vor, die drei mutmaßlich politisch beeinflusste Postenbesetzungen auflistet – und in Wien für politischen Wirbel sorgt. Das Papier spricht von „Postenschacher“ rund um die SPÖ. Über einen der drei Fälle – die Besetzung der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding durch Ex-SPÖ-Ministerin Sonja Hammerschmid – berichtete bereits die Krone.
Doch zwei weitere Punkte betreffen sensible Schlüsselpositionen: das Justizministerium und die Energieaufsicht E-Control.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte auf exxpress-Anfrage: „Die Anzeige wurde geprüft und mangels Anfangsverdachtes jeweils von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.“ Kein Verfahren. Keine Ermittlungen. Juristisch erledigt – politisch bleibt es brisant. Es geht nicht um irgendeinen Posten. Es geht um Justiz und Energieregulierung – zwei Bereiche, in denen Unabhängigkeit kein Nebenthema ist.
Fall 1: Justizministerium – „Postenschacher wie aus dem Bilderbuch“?
Im Fokus steht die neu geschaffene Abteilung III/9 („Öffentliches Recht und Informationsmanagement“) im Justizressort. SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer besetzte sie mit ihrer Kabinettsmitarbeiterin Xenia Köck, die früher für die Grünen kandidierte. Die Anzeige beschreibt ein klares Muster: Stelle eigens für Köck geschaffen. Ausschreibung auf sie zugeschnitten. Wunschkandidatin eingesetzt.
Spitzenvertreter der Richter- und Staatsanwaltschaft warnten intern vor einem „Sündenfall“ – darüber berichtete zunächst der Falter. Jahrzehntelang seien zentrale akademische Funktionen im Ressort mit ausgebildeten Richtern oder Staatsanwälten besetzt worden – als institutioneller Schutzmechanismus.
„Für den Richterdienst ungeeignet“?
Laut Anzeige verfüge Köck nicht über diese klassische Laufbahn und sei sogar als „für den Richterdienst ungeeignet“ eingestuft worden – „ein Novum im Ministerium“. Genau deshalb, so der Vorwurf, sei die Ausschreibung passend gestaltet worden.
Ebenfalls brisant: Eine Kundmachung zur Besetzung war später im digitalen Amtsblatt nicht mehr auffindbar. Strafrechtlich sieht die Staatsanwaltschaft dennoch keinen Ermittlungsansatz.
Fall 2: E-Control – Von der Branche zur Kontrolle
Der zweite Vorwurf betrifft E-Control, die zentrale Regulierungsbehörde für Strom und Gas. Sie überwacht Energieunternehmen, legt Wettbewerbsregeln fest und greift bei Verstößen ein – ein sensibler Bereich mit hoher wirtschaftlicher und politischer Bedeutung.
Laut Berichten vom 9. Jänner soll Wien-Energie-Chef und SPÖ-Mitglied Michael Strebl neuer Vorstand der Regulierungsbehörde werden. Branchenkreise bestätigten die Medienmeldungen.
Strebl soll Wolfgang Urbantschitsch nachfolgen, dessen Mandat im März 2026 endet. In der offiziellen Ausschreibung heißt es ausdrücklich: „Integrität, Unabhängigkeit und volle Unbefangenheit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen.“ Die Anzeige klagt: Nichts davon bringe Strobl mit.
Wechsel ohne Cooling-off-Phase
In der Anzeige wird die geplante Bestellung als „aus Gründen der Compliance mehr als bedenklich“ bezeichnet. Die E-Control sei als Regulierungsbehörde für Elektrizitäts- und Gaswirtschaft verpflichtet, unabhängig und frei von Interessenkonflikten zu agieren. Ein transparenter und diskriminierungsfreier Auswahlprozess sei daher unverzichtbar. „Und wieder scheint das SPÖ-Parteibuch wertvoller zu sein als die rechtlichen Vorgaben für diesen öffentlichen Regulator“, kritisiert die Anzeige.
Auch politisch blieb die Personalie nicht ohne Widerspruch: Grünen-Energiesprecher Lukas Hammer sprach von einem „schamlosen Postenschacher aus dem letzten Jahrhundert“ und kritisierte, Compliance-Bedenken würden „in den Wind geschlagen“. Der Manager solle nun jene Firma überwachen, „von der er gerade noch selbst bezahlt wurde“. Auch die FPÖ kritisierte einen parteipolitischen Zugriff auf eine Schlüsselposition im Energiesektor.
Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch keinen Anfangsverdacht.
Gewessler-Fall: „Sachfremde Motive“ amtlich festgestellt
Hochbrisant ist auch ein aktuelles Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission. Ihm zufolge sind in einer Abteilungsbesetzung im damaligen Umweltministerium unter Leonore Gewessler „sachfremde Motive in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen. Eine erfahrene Führungskraft ging leer aus, obwohl sie über deutlich mehr Erfahrung verfügte. Den Zuschlag erhielt eine Kabinettsmitarbeiterin. Die Kommission sprach von einer unsachlichen Entscheidung und stellte Diskriminierung fest.
Möglicherweise bleibt dieser Fall strafrechtlich ebenfalls folgenlos. Doch die eigentliche Debatte geht weiter. Denn es geht um Schlüsselstellen im Staat – Positionen, die Vertrauen sichern sollen. Reicht formale Gesetzeskonformität aus?
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