Die Strafzölle betragen zwischen 17,4 und 37,6 Prozent je nach Hersteller und kommen zusätzlich zu bestehenden Einfuhrzöllen in Höhe von 10 Prozent für E-Autos. Nachdem die Strafzölle nur vorläufig gelten, müssen die Zollbehörden diese ab morgen (5. Juli) in Form einer Garantie einfordern. Je nachdem wie die EU-Staaten im Herbst entscheiden, wird diese einbehalten oder wieder freigegeben. Möglich ist auch, dass die EU-Kommission und China den Handelsstreit bis dahin auf dem Verhandlungsweg beilegen.

Die vorläufigen Strafzölle wurden entsprechend der Höhe an Subventionen für verschiedene Autohersteller berechnet: Für BYD soll ein Importzoll von 17,4 Prozent gelten, von Geely (Volvo-Pkw; Anm.) werden 19,9 Prozent eingefordert und von dem staatlichen chinesischen Volkswagen-Partnerkonzern SAIC 37,6 Prozent. Andere Autohersteller, die bei der EU-Untersuchung kooperiert haben, sollen von einem durchschnittlich gewichteten Zollsatz von 20,8 Prozent betroffen sein. Auf E-Autos von Herstellern die nicht kooperiert haben, soll ein Zoll von 37,6 Prozent eingehoben werden.