Davon wurden zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam die umfassend geständige Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ausschlaggebend dafür war neben dem Geständnis der lange zurückliegende Tatzeitraum – die vom Urteil umfassten Einbrüche hatten sich im Frühsommer 2015 ereignet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Wolm war damit einverstanden, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

„Ich möchte mich beim österreichischen Volk und den Opfern entschuldigen"

“Ich bin vollinhaltlich schuldig. Ich möchte mich beim österreichischen Volk und den Opfern entschuldigen”, sagte die Angeklagte. Sie sei damals jung und “in einer Notlage” gewesen: “Ich brauchte Geld für die Behandlung meines Kindes.” Die Frau ist Mutter von vier Kindern, einer ihrer Söhne leidet unter einer schweren Form von Autismus. Mit einer Stammzellentherapie hätte sie sich Linderung seiner Erkrankung erhofft. Diese Wunschvorstellung erfüllte sich nicht: “Eine Behandlung meines Sohnes ist nicht möglich. Der Autismus bleibt bestehen.”

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sich seine Mandantin seit 2015 wohl verhalten hätte und nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Bei dem Einbruch bei Monika Lindner hatten die 35-Jährige und ein unbekannter Mittäter Schmuck im Wert von 40.000 Euro erbeutet, bei Alexander Wrabetz 7000 Euro Bargeld, Schmuck im Wert von 28.600 Euro und zwei teure Montblanc-Kugelschreiber. Die beiden vormaligen ORF-Chefs wurden vom Gericht auch zeugenschaftlich vernommen.