Hunderttausende Menschen mussten während der Corona-Zeit aufgrund absurder Maßnahmen in Pflegeheimen allein sterben, ohne Begleitung ihrer Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson. Richterin Anna K. (37) widersetzte sich im April 2020 dem grausamen Besuchsverbot – und stellte ihrem Vater, einem Pfarrer, als damalige Bereitschaftsrichterin einen Beschluss aus, mit dem dieser eine Frau seiner Gemeinde, die 89 Jahre alt war und in einem Pflegeheim in Jena im Sterben lag, zur Seelsorge besuchen durfte. Zuvor hatte der Mann vergeblich versucht, bei der Heimleitung eine Besuchserlaubnis zu erhalten. Nun wurde die frühere Richterin selbst wegen Rechtsbeugung verurteilt.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Frau, die früher unter anderem als Bereitschaftsrichterin für den Landgerichtsbezirk Gera tätig war, wurden weitgehend von Gericht bestätigt. Anna K. sei es darum gegangen, “um jeden Preis eigene Maßstäbe an Recht und Gesetz zu setzen”. Das Gericht verurteilte die ehemalige Probe-Richterin wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Anna K. kündigte an, sie werde Revision einlegen.