Das Schicksal von Maria G. beherrschte über Jahre immer wieder die Schlagzeilen in den einheimischen Medien. Vor genau zehn Jahren hatte sich die damals erst 17 Jahre alte Salzburgerin radikalisiert und war in den Jihad gezogen. Sie ging nach Syrien, heiratete einen IS-Kämpfer. Nachdem dieser gefallen war, bekam die “IS-Braut” mit einem anderen Islamisten zwei Kinder.

Nach Zusammenbruch des so genannten Kalifats landete die Österreicherin mit ihren Buben 2019 im Lager al-Hol – gemeinsam mit 70.000 weiteren früheren IS-Familien. Seitdem versuchten die Eltern, ihre Tochter nach Hause zurück zu holen.

Die Republik lehnte dies ab, stattdessen bestand ein Internationaler Haftbefehl gegen Maria G. wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Außenministerium argumentierte in seinem negativen Bescheid, die Frau habe sich freiwillig der Terrormiliz IS angeschlossen: “Es liegt somit eindeutig ein besonders hoher Grad der Eigenverschuldung vor.” Einer Rückholung der (österreichischen) Kinder stimmte die Behörde zu – dies aber wollte die Familie nicht.

Bei Rückkehr droht ihr eine Gefängnisstrafe

Nach einem gescheiterten Fluchtversuch auf eigene Faust landete Maria G. mit ihren Kindern im kleineren Lager al-Rodsch im Osten Syriens, wo sie bis heute lebt. Kommenden Freitag, auf den Tag genau zehn Jahre nach ihrem Weggang aus Österreich, verhandelt nun das Bundesverwaltungsgericht über die weitere Vorgehensweise in der Causa. Dies wurde zunächst in der ORF-Sendung “Hörbilder” berichtet.

Demnach hat die Anwältin der Familie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Außenministeriums eingelegt und die Aufhebung des Haftbefehls gegen Maria G. erwirkt. Das Höchstgericht kann nun eine bindende Entscheidung treffen oder die weitere Vorgangsweise festlegen. Sollte Maria G. tatsächlich nach Österreich zurückgeholt werden müssen, droht ihr in der Heimat ein Ermittlungsverfahren und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zu einer Haftstrafe. Die Kinder aber wären in Sicherheit.

Das Lager al-Rodsch im Nordosten Syriens. F.: Reuters