Teichtmeister, der durch seine Rolle des Major Palfinger in der ZDF-Krimiserie “Die Toten von Salzburg” einem Millionenpublikum in Österreich und Deutschland bekannt wurde, kassierte im Herbst 2023 wegen der Herstellung und Verbreitung von 58.000 kinderpornografischen Dateien einen Haftstrafe auf Bewährung. Die gerade einmal zwei Jahre sorgten für Empörung in der Bevölkerung, von einem Promi-Bonus war die Rede. Der Fall sorgte für derartiges Aufsehen, dass im Anschluss sogar die Strafgesetzgebung verschärft wurde.

Parallel zu dem unnötig langwierigen Strafverfahren entschloss sich die Direktion des Burgtheaters zivilrechtlich gegen seinen gefallenen Superstar vorzugehen. Dem berühmten Haus am Ring waren durch abgesagte Vorstellungen, geänderte Programmhefte und Anwaltshonorare enorme Kosten entstanden.

Burgtheater spielte selbst auch keine gute Rolle

Der Geschäftsführung der Burg war nichts anderes übrig geblieben, als Teichtmeister in Regress zu nehmen. Einem Vorwurf der möglichen Untreue dem eigenen Haus gegenüber wollte man sich nicht aussetzen. Auch auf die Gefahr hin , dass die selbst eher unrühmliche Rolle des Theaters im Fall Teichtmeister noch einmal öffentlich für Debatten sorgen könnte. Immerhin hatte die Intendanz trotz eindeutiger Hinweise viel zu lange an Teichtmeister festgehalten und lieber dem Schauspieler vertraut als den Aussagen der Ex-Lebensgefährtin, die schließlich alles in Rollen gebracht hatte. “Etwas zu nativ”, nannten die Burgtheater-Leute ihr Verhalten dem umjubelten Schauspieler gegenüber – der eXXpress berichtete.

100.000 Euro Schadenersatz forderte das Burgtheater schließlich. Und wurde vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht mit 20.000 Euro abgespeist.

Teichtmeister-Anwalt kündigt ebenfalls Berufung an

Das will die Burg nicht auf sich sitzen lasse, sie ging in Berufung. Begründung: “Das Erstgericht kommt in seinem Urteil zutreffend zu dem Ergebnis, dass der Beklagte die klagende Partei rechtswidrig und schuldhaft geschädigt hat. Unrichtigerweise schränkt es jedoch den Schadenersatzanspruch der klagenden Partei wegen Mitverschuldens ein”, so die Hausanwälte. Das Wiener Arbeits- und. Sozialgericht habe ihrer Ansicht nach mehrfach den Sachverhalt falsch beurteilt.

Auch Manfred Arbacher-Stöger, Teichtmeisters Anwalt, hat inzwischen Berufung angekündigt. Die Aufstellung der angeblich entstandenen Kosten für das Burgtheater sei nicht ausreichend nachvollziehbar, argumentiert er.

Teichtmeister vor Gericht. F.: APAAPA/