Der Inhalt der Anklage ist an Brutalität kaum zu überbieten, selbst die Staatsanwältin hatte am Dienstag bei ihrem Eröffnungsplädoyer Mühe. Sie schilderte ein unvorstellbares Verbrechen an dem Obdachlosen Andreas N. (57), der in seinem ganzen Leben noch niemandem etwas angetan hatte. Er wurde von zwei bulgarischen Jugendlichen totgetreten – einfach so.

Zunächst hatten die beiden miteinander gezecht, schließlich fielen sie in einem Bushäuschen am Luisenplatz über den Wohnsitzlosen her, schlugen, durchsuchten seine wenigen Habseligkeiten und raubten seine Geldbörse.

Zeugen alarmierten die Polizei, die sofort mit einer Streife vor Ort waren. Die Beamten nahmen den Vorfall auf, erteilten den Jugendlichen einen Platzverweis.

Vier Minuten trat er auf sein Opfer ein

Als die Polizei wieder abgerückt war, schworen die bulgarischen Brüder Rache für den Blaulicht-Einsatz. “Aus Wut und Aggression über den Polizeieinsatz rannte der 15-Jährige kurz darauf gezielt auf Andreas N. los und trat ihm mit aller Kraft in den Intimbereich und ins Gesicht”, sagte die Staatsanwältin. Laut Anklage „trat und sprang er wiederholt mit absolutem Vernichtungswillen“ gegen das hilflose Opfer. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer „vierminütigen Tritt- und Schlagserie“.

Wie von Sinnen trat der Jüngere der beiden Angeklagten immer wieder auf sein Opfer ein. 87 Fußtritte und 16 Faustschläge listete die Anklage auf. Andreas N. erlag einen Tag später im Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen.

Angeklagt sind die bulgarischen Brüder wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Nach dem Jugendstrafrecht droht ihnen die Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis.