Nach dem Unglück Ende November 2023 am Kasberg in Oberösterreich war eine eigene Kommission eingesetzt worden, um die Ursache des Absturzes zu eruieren. Festzustellen war, ob technische Gebrechen oder menschliches Versagen den tödlichen Flugunfall bedingt hätten. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wels ihre Ermittlungen abgeschlossen.

Der Pilot keine Berechtigung zum Instrumentenflug, umgangssprachlich auch Blindflug genannt, berichtet der ORF. Bei einem Instrumentenflug – umgangssprachlich auch Blindflug genannt – wird ein Flugzeug nur mithilfe von Bordinstrumenten gesteuert, wenn schlechte Sicht keine optische Orientierung zulässt. Der Pilot hätte wegen Schlechtwetters nicht starten dürfen.

Die Maschine war Ende November mit vier Passagieren von Tschechien aus in Richtung Kroatien gestartet, bei Wind und Schneefall über österreichischem Staatsgebiet aber in Turbulenzen geraten und vom Radar verschwunden. Die Wrackteile wurden mit den Leichen der Insassen von Rettung, Feuerwehr und Polizei am Kasberg geborgen.

Pilot kam bei Unglück ebenfalls ums Leben

Samstag teilte die Staatsanwaltschaft Wels mit, dass dem Pilot die erwähnte Berechtigung zum Instrumentenflug gefehlt habe. Ansonsten sei die Maschine einwandfrei und vorschriftsmäßig gewartet gewesen. Alkohol und Drogen waren offenbar nicht im Spiel, das bestätigte die Behörde der APA mit Verweis auf ein toxikologisches Gutachten. Ein Luftfahrt-Experte wiederum habe festgestellt, dass der Pilot auf den Start hätte verzichten müssen, weil ein sicherer Flug wegen der ungünstigen Wetterbedingungen auf der geplanten Route augenscheinlich nicht möglich gewesen sei. Damit trifft den Flugzeugführer laut Staatsanwaltschaft die Hauptschuld am Unglück. Weil er beim Absturz ebenfalls ums Leben kam, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.