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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden (AGB) (Stand: August 2021)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden (AGB)

Stand: August 2021

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Betreiber der Onlineplattform www.express.at (im Folgenden „Onlineplattform“) sowie

des Web-TV-Senders und des Kabel-TV-Senders „eXXpress TV“ (im Folgenden

gemeinsam die „Sender“) ist die web eXXpress Medien Holding GmbH, FN 551658 m

(Handelsgericht Wien), Museumsplatz 1/10/13-18, 1070 Wien, E-Mail:

info@exxpress.at, UID-Nr. ATU76524539 (im Folgenden auch „eXXpress“ oder

„Betreiber“).

1.2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)

gelten für sämtliche zwischen Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden

gemeinsam „Werbekunden“ oder „Kunden“) und eXXpress geschlossenen Verträge

betreffend (a) Werbeschaltungen (z.B. Werbebanner oder Advertorials) auf der

Onlineplattform (im Folgenden „Online-Werbung“) und/oder (ii) die Ausstrahlung von

Werbefilmen (Werbespots) in den Werbeblöcken der Sender (im Folgenden „TVWerbung“),

dies jeweils unabhängig von Art, Inhalt und Ausmaß der betroffenen Werbe-

Schaltungen bzw. Ausstrahlungen. Online-Werbung und TV-Werbung werden im

Folgenden gemeinsam „Werbung“ genannt.

1.3. Das Rechtsverhältnis zwischen eXXpress und dem Werbekunden betreffend die

Schaltung bzw. Ausstrahlung von Online-Werbung und/oder TV-Werbung nach

Maßgabe dieser AGB wird im Folgenden jeweils als ein „Vertrag“ bezeichnet. Sofern

Werbeagenturen/Mediaagenturen als Werbekunden auftreten, kommt der jeweilige

Vertrag ausschließlich zwischen eXXpress und der Werbeagentur/Mediaagentur (im

Folgenden „Agentur“) zustande; diese ist alleiniger Vertragspartner von eXXpress und

haftet daher für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Die

Auftraggeber der jeweiligen Agentur können sich nicht auf den Vertrag berufen und

dieser stellt insb. keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der betreffenden

Auftraggeber oder sonstiger dritter Personen dar.

1.4. Der Vertrag mit dem Werbekunden unterliegt stets der bei Vertragsabschluss gültigen

Fassung dieser AGB, wie sie auf der Onlineplattform zum jederzeitigen Download

veröffentlicht sind.

1.5. Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt der Werbekunde, die AGB in ihrer

gültigen Fassung zu kennen und vollinhaltlich sowie unwiderruflich als

integrierenden Bestandteil des Vertrags sowie aller künftig noch zwischen dem

Kunden und eXXpress abzuschließenden Verträge zu akzeptieren, selbst wenn im

jeweiligen Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird.

1.6. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart,

wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;

auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der

Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt

nicht für die Änderung von Hauptleistungspflichten seitens eXXpress.

1.7. Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Werbekunden kommen nicht zur

Anwendung und werden ausdrücklich für unwirksam erklärt. Der Kunde wird sich nicht

auf derartige, abweichende Geschäftsbedingungen berufen.

2. Auftragserteilung und -abwicklung

2.1. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt die Erteilung eines Auftrags zur Schaltung

von TV-Werbung und/oder Online-Werbung durch den Werbekunden gegenüber

eXXpress (im Folgenden jeweils ein „Werbeauftrag“) sowie die Annahme dieses

Werbeauftrags seitens eXXpress voraus. Jeder Werbeauftrag muss schriftlich (E-Mail

ausreichend) bei eXXpress eingereicht werden. eXXpress trifft keine

Kontrahierungspflicht gegenüber dem jeweiligen Kunden.

2.2. Bezüglich TV-Werbung besteht kein Anspruch auf eine Platzierung in einem bestimmten

Werbeblock oder auf Ausstrahlung der TV-Werbung innerhalb eines bestimmten

Werbeblocks oder Zeitfensters, soweit nicht zwischen dem Werbekunden und eXXpress

im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart wurde.

2.3. Online-Werbung kann für eine bestimmte, zeitlich festgelegte Schaltungsperiode auf der

Onlineplattform geschalten werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Online-

Werbung bis zur Erreichung einer im jeweiligen Vertrag vereinbarten Anzahl von

AdImpressions oder AdClicks zu schalten.

2.4. Jeder Werbeauftrag muss die für seine Durchführung wesentlichen Details (insb. Art

und Inhalt der gewünschten Werbeschaltung bzw. Ausstrahlung, Dauer der

Schaltung/Ausstrahlung, Zeitraum der Ausstrahlung, Größe und Platzierung der

gewünschten Schaltung etc.) genau und eindeutig beschreiben. Der Werbekunde ist

weiters verpflichtet, eXXpress sämtliche Assets und Rechte (z.B. Videos,

Nutzungsrechte, Banner usw.) zur Verfügung zu stellen, welche für die Abwicklung des

jeweiligen Werbeauftrags notwendig sind.

2.5. Jeder gültig platzierte Werbeauftrag bleibt fünf Tage ab Zugang bei eXXpress gültig und

kann binnen dieser Frist von eXXpress wirksam angenommen werden. Die Annahme

eines Werbeauftrags setzt eine schriftliche (E-Mail ausreichend) Bestätigung durch

eXXpress oder die tatsächliche Ausführung des Werbeauftrags (z.B. durch

Ausstrahlung der gewünschten TV-Werbung über die Sender) voraus, je nachdem,

welches Ereignis zeitlich früher eintritt.

2.6. Bei schriftlicher Annahme eines Werbeauftrags wird eXXpress dem Werbekunden eine

Auftragsbestätigung in Textform zukommen lassen, welche den Inhalt des Werbeauftrags

nochmals zusammenfasst.

2.7. Aufträge von Agenturen werden nur zur Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung im

Interesse von im jeweiligen Werbeauftrag namentlich verwechslungsfrei bezeichneten

Werbetreibenden angenommen.

2.8. Die Qualität, in welcher die Werbung von End-Nutzern abgerufen werden kann, hängt

von der vom jeweiligen Internet-Anbieter bereitgestellten Bandbreit und Wiedergabequalität

und von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des

End-Users ab. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

2.9. Insofern Werbung nicht zweifellos als Werbung erkennbar ist, kann eXXpress sie als

solche kenntlich machen oder verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende

Kennzeichnung vornimmt.

2.10. Der Werbekunde garantiert eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter Halbsatz ABGB

unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung, dass

an eXXpress zur Ausstrahlung bzw. Schaltung übergebene Werbe-Inhalte allen

anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und insbesondere folgende

Voraussetzungen erfüllen:

i. keine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Persönlichkeitsrechten oder

gewerblichen Schutzrechten Dritter;

ii. keine strafrechtswidrigen Inhalte;

iii. keine Inhalte, die gegen gesetzliche Werbebeschränkungen, Werbeverbote,

Informations- oder Kennzeichnungspflichten verstoßen, insbesondere gemäß

Arzneimittelgesetz, Energieausweisvorlagegesetz, Gleichbehandlungsgesetz,

Glücksspielgesetz, Mediengesetz, MedKF-TG, Tabakgesetz sowie berufsrechtlichen

Werbebeschränkungen;

iv. keine wettbewerbs- oder medienrechtlichen Verstöße;

v. keine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger;

vi. keine den Ethikkodex der österreichischen Werbewirtschaft verletzenden

Inhalte.

2.11. Darüber hinaus garantiert der Werbekunde eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter

Halbsatz ABGB im Fall von Online-Werbung, dass die vom Werbekunden an eXXpress

zur Verfügung gestellten Assets frei von Malware, Viren und sonstigen potentiell

schadensbegründenden, technischen Eigenschaften sind.

3. Werbematerial

3.1. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich (E-Mail ausreichend) eine abweichende Abwicklung

vereinbart wird, verpflichtet sich der Werbekunde, eXXpress das für die Schaltung bzw.

die Ausstrahlung der gem. dem jeweiligen Vertrag zu schaltenden bzw.

auszustrahlenden Werbung jeweils notwendige Material auf eigene Kosten in geeigneter

technischer Form rechtzeitig, vollständig und mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Im

Falle von TV-Werbung hat dies mindestens 14 Werktage vor dem vereinbarten

Sendetermin und im Falle von Online-Werbung mindestens 5 Werktage vor der

vereinbarten Schaltung zu erfolgen. Wird Werbematerial verspätet zur Verfügung

gestellt, übernimmt eXXpress ausdrücklich keinerlei Haftung für eine zeitgerechte

Schaltung bzw. Ausstrahlung der betroffenen Inhalte. § 1168 ABGB ist ergänzend zu

beachten.

3.2. Inhalt und Qualität des Werbematerials liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des

Werbekunden. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei wie auch immer geartete

Verantwortung oder Haftung.

3.3. Die Übermittlung des Werbematerials an eXXpress erfolgt auf Rechnung und Gefahr

des Werbekunden.

3.4. Gleichzeitig mit der Übermittlung des jeweiligen Werbematerials sind alle für die

Abrechnung mit der AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen

Angaben mitzuteilen. Der Werbekunde haftet eXXpress für die Richtigkeit der

mitgeteilten Informationen und Daten.

4. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

4.1. eXXpress behält sich ausdrücklich vor, von bereits wirksam abgeschlossenen Verträgen

über die Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung aus wichtigem Grund (ex tunc)

zurückzutreten bzw. – sofern das jeweilige Rechtsverhältnis bereits in Vollzug gesetzt

wurde – die Vertragserfüllung aus wichtigem Grund (ex nunc) aufzukündigen. Ein

wichtiger Grund zum Rücktritt bzw. zur Kündigung liegt insb. vor

a. bei Verstoß der jeweiligen Werbeinhalte gegen geltende Rechtsvorschriften;

b. bei Verletzung der unter dem jeweiligen Vertrag bestehenden Zahlungspflichten

durch den Werbekunden, sofern dieser die aushaftenden, fälligen Forderungen nicht

binnen längstens drei Werktagen ab Mahnung seitens eXXpress berichtigt;

c. bei Verletzung einer Garantiezusage gem. Punkt 2.10 und/oder Punkt 2.11 durch den

Kunden;

d. wenn der Werbekunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sein Unternehmen

liquidiert wird;

e. wenn der Werbekunde die Voraussetzungen für einen vermuteten Reorganisationsbedarf

im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 URG erfüllt;

f. wenn die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder

behördlich untersagt wird;

g. wenn die Sender über keine Sendelizenz mehr verfügen oder eingestellt werden;

h. wenn die Onlineplattform eingestellt wird; oder

i. wenn die Ausstrahlung der gewünschten Werbung das Ansehen oder den Kredit von

eXXpress schädigen könnte.

4.2. Allfällige Kenntnis eines Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrunds seitens eXXpress bei

Vertragsschluss kann die betreffenden Rechte von eXXpress nicht einschränken.

4.3. Die Rechtsfolgen einer Kündigung bzw. eines Rücktritts richten sich nach allgemeinen,

gesetzlichen Regeln.

5. Nutzungsrechte

Der Werbekunde gewährt eXXpress alle für die vereinbarte Ausstrahlung/Schaltung der

Werbung erforderlichen – gemäß dem Werbeauftrag zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkten

– nicht-exklusiven Nutzungs-, Leistungsschutz- und weitere Schutzrechte an der Werbung und

dem zugrundeliegenden Werbematerial. Dazu gehört insbesondere das Recht zur

Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe und/oder

Zurverfügungstellung im Internet sowie zur allenfalls notwendigen Bearbeitung der Werbung

(unter Wahrung der geistigen Eigenart) z.B. für Zwecke einer technisch erforderlichen

Anpassung. Weiters erfasst ist auch das Recht, die Nutzungsrechte an zur Abwicklung der

Ausstrahlung/Schaltung der Werbung beauftragte Dritte zu übertragen oder für diese Zwecke

zu sub-lizenzieren. Die Nutzungsrechte für Online-Werbung sind örtlich unbeschränkt. Der

Werbekunde hat sicherzustellen, über alle notwendigen Berechtigungen zu verfügen, um

eXXpress die vorstehendend genannten Rechte einzuräumen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Die geltenden Preise können der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für

Online-Werbung und TV-Werbung entnommen werden.

6.2. eXXpress stellt dem Werbekunden jeweils am Beginn eines jeden Folgemonats das

Entgelt für die in dem vorausgegangenen Monat geschalteten bzw. ausgestrahlten

Werbungen in Rechnung. Abweichend kann auch Zahlung im Voraus vereinbart

werden.

6.3. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach

Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann schuldtilgend ausschließlich

durch Überweisung auf das von eXXpress bekanntgegebene Konto erfolgen.

6.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. vereinbart.

Außerdem ist eXXpress bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung bzw.

Ausstrahlung der betroffenen Werbeinhalte zu verweigern bzw. einzustellen und nach,

wobei dem Werbekunden hieraus keinerlei Ansprüche gegen eXXpress erwachsen.

Weitergehende Rechte von eXXpress nach diesen AGB bzw. gesetzlichen Regeln

bleiben unberührt.

6.5. Dem Werbekunden steht die Aufrechnung gegen Ansprüche von eXXpress, welche

dieser aus und/oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zukommen, nur zu, sofern

und soweit der Anspruch des Werbekunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten

ist.

7. MedKF-TG

7.1. Sofern der Werbekunde ein Rechtsträger gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG ist, wird

eXXpress eine Kennzeichnung der in Auftrag gegebenen Werbung mit den Worten

„entgeltliche Einschaltung des/der“ oder „Eine entgeltliche Information des/der“ oder

„bezahlte Anzeige des/der“ unter Beifügung der Bezeichnung des Organs des

betreffenden Rechtsträgers oder eines dieses eindeutig identifizierbaren Logos schalten

bzw. ausstrahlen. Der Werbekunde hat eine solche Kennzeichnung nach den

genannten Vorgaben in die Werbung zu integrieren. Der Werbekunde trägt allein die

Verantwortung für die gesetzmäßige Erfüllung der Bekanntgabepflichten und sonstigen

Anforderungen des MedKF-TG und hat eXXpress von sämtlichen Ansprüchen, die in

diesem Zusammenhang von wem auch immer gegenüber eXXpress geltend gemacht

werden, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

8. Werbeabgabe

8.1. Allfällige Abgaben gem. Werbeabgabegesetz 2000 oder vergleichbaren Rechtsvorschriften

sind ausschließlich vom Werbekunden zu tragen, der eXXpress diesbezüglich

vollumfänglich schad- und klaglos zu halten hat.

9. Gewährleistung

9.1. Im Falle der mangelhaften Erfüllung eines Vertrags seitens eXXpress geltend die

allgemeinen gewährleistungsrechtlichen Regeln. In jedem Fall ist eXXpress eine

angemessene Frist (mindestens zwei Wochen) zur Mängelbehebung einzuräumen.

9.2. Die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB kommen sinngemäß auch auf die

Leistungen der eXXpress unter einem Vertrag gem. diesen AGB zur Anwendung.

Den Werbekunden trifft daher eine entsprechende Prüf- und Rügeobliegenheit.

10. Datenschutz

10.1. Sofern in den bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) personenbezogene Daten enthalten

sind, verpflichtet sich der Werbekunde, dafür Sorge zu tragen, dass geeignete

Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung und insbesondere Veröffentlichung dieser

personenbezogenen Daten vorliegen. Sollte dies notwendig sein, wird der Werbekunde

insbesondere gültige Einwilligungen der betroffenen Personen zur Datenverarbeitung

einholen.

10.2. Der Werbekunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Materialien

(Punkt 3.) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem Art 9 Abs 1

DSGVO enthalten.

10.3. Der Werbekunde wird eXXpress unverzüglich informieren, sobald eine betroffene

Person ihre Einwilligung widerruft, einen Antrag auf Löschung ihrer Daten stellt, der

Verarbeitung ihrer Daten widerspricht oder den Werbekunden sonst betreffend die

Verarbeitung ihrer Daten durch eXXpress kontaktiert.

10.4. Der Werbekunde nimmt zur Kenntnis, dass eXXpress dazu verpflichtet ist, Beiträge zu

löschen, die personenbezogene Daten enthalten, für die keine gültige Rechtsgrundlage

zur Verarbeitung mehr besteht. In einem solchen Fall ist eXXpress weder dazu

verpflichtet, stattdessen einen anderen Beitrag zu veröffentlichen, noch entsteht dem

Werbekunden dadurch ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars oder eines Teils

desselben.

10.5. Der Werbekunde verpflichtet sich, hinsichtlich personenbezogener Daten in

bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) den betroffenen Personen die gem Art 13 bzw. 14

DSGVO notwendigen Informationen rechtzeitig vor Veröffentlichung zur Verfügung zu

stellen. Sollte der Werbekunde hierfür Informationen von eXXpress benötigen, wird

eXXpress dem Werbekunden diese Informationen auf Anfrage in angemessener Frist

zukommen lassen.

10.6. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress auf Anfrage binnen angemessener Frist

alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die eXXpress zur Erfüllung ihrer

datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt.

10.7. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im

Zusammenhang mit der Verarbeitung von in bereitgestellten Materialien (Punkt 3.)

enthaltenen personenbezogenen Daten entstehender Nachteile schad- und klaglos zu

halten.

11. Cookies, Tracking Pixel und Analysetools

11.1. Der Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen Analysetools, welche Daten auf

dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen im Werbemittel sowie die weitere

Datenverarbeitung ist nur im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes sowie der

Datenschutzgrundverordnung gestattet. Der Werbekunde stellt sicher, dass alle

Dienstleister, welche der Werbekunde nutzen möchte, den rechtlichen Anforderungen

entsprechen. Die ausgewählten Cookies, Tracking Pixeln und Analysetools sowie die

Dienstleister dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn sie in der Consent Management

Plattform von eXXpress implementiert wurden und der Nutzer seine Einwilligung erteilt

hat. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im

Zusammenhang mit dem Einsatz der Cookies, Tracking Pixeln und anderen

Analysetools im Werbemittel entstehender Nachteile schad- und klaglos zu halten.

11.2. Der Werbekunde informiert eXXpress mindestens 5 Werktage vor der vereinbarten

Schaltung über den geplanten Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen

Analysetools und stellt auf Anfrage alle Informationen zu den eingesetzten Cookies und

Analysetools zur Verfügung, welche eXXpress zur Einhaltung der geltenden Gesetze

benötigt. eXXpress ist berechtigt, den Einsatz der geplanten Cookies, Tracking Pixeln

und anderen Analysetools zu untersagen, wenn Zweifel an deren Rechtskonformität

bestehen.

11.3. Sofern der Werbekunde durch den Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen

Analysetools personenbezogene Daten von Websitebesuchern erhält, darf der

Werbekunde diese Daten nur in anonymisierter Form weiterverarbeiten. Darüber hinaus

ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher

durch das betriebene Tracking erhaltenen personenbezogenen Daten untersagt.

12. HAFTUNG

12.1. Die Haftung von eXXpress und ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten,

Mitarbeitern und sonstigen Gehilfen für Vertragsverletzungen ist im Rahmen des

jeweiligen Vertrags – ausgenommen bei Personenschäden – auf vorsätzliches sowie

grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt auch für die Verletzung vertraglicher

Nebenleistungspflichten (insbesondere Schutzpflichten). Darüber hinaus ist die Haftung

mit dem Betrag des vom Werbekunden unter dem jeweiligen Vertrag geschuldeten

Netto-Entgelts gedeckelt und limitiert.

12.2. Eine Haftung von eXXpress für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist generell

ausgeschlossen.

12.3. Verstößt Werbung eines Werbekunden gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen

eine gerichtliche oder behördliche Anordnung oder verletzt sie gewerbliche

Schutzrechte, so hat der Werbekunde eXXpress bezüglich aller Ansprüche Dritter sowie

weiters hinsichtlich sämtlicher sonstiger Kosten, Aufwendungen und Nachteile, die aus

oder im Zusammenhang mit der betreffenden Rechtswidrigkeit der Werbung gegenüber

eXXpress geltend gemacht werden, seien sie zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher

Natur, vollumfänglich schad- und klaglos halten. eXXpress trifft keinerlei diesbezügliche

Prüfpflicht in Hinblick auf die vom Kunden jeweils gewünschte Werbung.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im

Zusammenhang mit diesen AGB und sämtlichen darunter wirksam zustande

kommenden Verträgen ist das sachlich für Wien-Innere Stadt zuständige Gericht.

13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen

Privatrechts.

13.3. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darunter zustande kommenden

Vertrags unwirksam sein sollten oder diese AGB bzw. der jeweilige Vertrag Lücken

aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die

unwirksame Bestimmung gilt diesfalls jeweils als durch eine wirksame ersetzt, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches

gilt im Fall einer Regelungslücke.

13.4. Soweit in diesen AGB auf „Punkte“ verwiesen wird, sind damit die Klauseln dieser AGB

gemeint, soweit hierin nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist.