Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden (AGB) (Stand: August 2021)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden (AGB)
Stand: August 2021
1. Geltungsbereich der AGB
1.1. Betreiber der Onlineplattform www.express.at (im Folgenden „Onlineplattform“) sowie
des Web-TV-Senders und des Kabel-TV-Senders „eXXpress TV“ (im Folgenden
gemeinsam die „Sender“) ist die web eXXpress Medien Holding GmbH, FN 551658 m
(Handelsgericht Wien), Museumsplatz 1/10/13-18, 1070 Wien, E-Mail:
info@exxpress.at, UID-Nr. ATU76524539 (im Folgenden auch „eXXpress“ oder
„Betreiber“).
1.2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
gelten für sämtliche zwischen Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden
gemeinsam „Werbekunden“ oder „Kunden“) und eXXpress geschlossenen Verträge
betreffend (a) Werbeschaltungen (z.B. Werbebanner oder Advertorials) auf der
Onlineplattform (im Folgenden „Online-Werbung“) und/oder (ii) die Ausstrahlung von
Werbefilmen (Werbespots) in den Werbeblöcken der Sender (im Folgenden „TVWerbung“),
dies jeweils unabhängig von Art, Inhalt und Ausmaß der betroffenen Werbe-
Schaltungen bzw. Ausstrahlungen. Online-Werbung und TV-Werbung werden im
Folgenden gemeinsam „Werbung“ genannt.
1.3. Das Rechtsverhältnis zwischen eXXpress und dem Werbekunden betreffend die
Schaltung bzw. Ausstrahlung von Online-Werbung und/oder TV-Werbung nach
Maßgabe dieser AGB wird im Folgenden jeweils als ein „Vertrag“ bezeichnet. Sofern
Werbeagenturen/Mediaagenturen als Werbekunden auftreten, kommt der jeweilige
Vertrag ausschließlich zwischen eXXpress und der Werbeagentur/Mediaagentur (im
Folgenden „Agentur“) zustande; diese ist alleiniger Vertragspartner von eXXpress und
haftet daher für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Die
Auftraggeber der jeweiligen Agentur können sich nicht auf den Vertrag berufen und
dieser stellt insb. keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der betreffenden
Auftraggeber oder sonstiger dritter Personen dar.
1.4. Der Vertrag mit dem Werbekunden unterliegt stets der bei Vertragsabschluss gültigen
Fassung dieser AGB, wie sie auf der Onlineplattform zum jederzeitigen Download
veröffentlicht sind.
1.5. Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt der Werbekunde, die AGB in ihrer
gültigen Fassung zu kennen und vollinhaltlich sowie unwiderruflich als
integrierenden Bestandteil des Vertrags sowie aller künftig noch zwischen dem
Kunden und eXXpress abzuschließenden Verträge zu akzeptieren, selbst wenn im
jeweiligen Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird.
1.6. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart,
wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;
auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der
Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt
nicht für die Änderung von Hauptleistungspflichten seitens eXXpress.
1.7. Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Werbekunden kommen nicht zur
Anwendung und werden ausdrücklich für unwirksam erklärt. Der Kunde wird sich nicht
auf derartige, abweichende Geschäftsbedingungen berufen.
2. Auftragserteilung und -abwicklung
2.1. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt die Erteilung eines Auftrags zur Schaltung
von TV-Werbung und/oder Online-Werbung durch den Werbekunden gegenüber
eXXpress (im Folgenden jeweils ein „Werbeauftrag“) sowie die Annahme dieses
Werbeauftrags seitens eXXpress voraus. Jeder Werbeauftrag muss schriftlich (E-Mail
ausreichend) bei eXXpress eingereicht werden. eXXpress trifft keine
Kontrahierungspflicht gegenüber dem jeweiligen Kunden.
2.2. Bezüglich TV-Werbung besteht kein Anspruch auf eine Platzierung in einem bestimmten
Werbeblock oder auf Ausstrahlung der TV-Werbung innerhalb eines bestimmten
Werbeblocks oder Zeitfensters, soweit nicht zwischen dem Werbekunden und eXXpress
im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart wurde.
2.3. Online-Werbung kann für eine bestimmte, zeitlich festgelegte Schaltungsperiode auf der
Onlineplattform geschalten werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Online-
Werbung bis zur Erreichung einer im jeweiligen Vertrag vereinbarten Anzahl von
AdImpressions oder AdClicks zu schalten.
2.4. Jeder Werbeauftrag muss die für seine Durchführung wesentlichen Details (insb. Art
und Inhalt der gewünschten Werbeschaltung bzw. Ausstrahlung, Dauer der
Schaltung/Ausstrahlung, Zeitraum der Ausstrahlung, Größe und Platzierung der
gewünschten Schaltung etc.) genau und eindeutig beschreiben. Der Werbekunde ist
weiters verpflichtet, eXXpress sämtliche Assets und Rechte (z.B. Videos,
Nutzungsrechte, Banner usw.) zur Verfügung zu stellen, welche für die Abwicklung des
jeweiligen Werbeauftrags notwendig sind.
2.5. Jeder gültig platzierte Werbeauftrag bleibt fünf Tage ab Zugang bei eXXpress gültig und
kann binnen dieser Frist von eXXpress wirksam angenommen werden. Die Annahme
eines Werbeauftrags setzt eine schriftliche (E-Mail ausreichend) Bestätigung durch
eXXpress oder die tatsächliche Ausführung des Werbeauftrags (z.B. durch
Ausstrahlung der gewünschten TV-Werbung über die Sender) voraus, je nachdem,
welches Ereignis zeitlich früher eintritt.
2.6. Bei schriftlicher Annahme eines Werbeauftrags wird eXXpress dem Werbekunden eine
Auftragsbestätigung in Textform zukommen lassen, welche den Inhalt des Werbeauftrags
nochmals zusammenfasst.
2.7. Aufträge von Agenturen werden nur zur Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung im
Interesse von im jeweiligen Werbeauftrag namentlich verwechslungsfrei bezeichneten
Werbetreibenden angenommen.
2.8. Die Qualität, in welcher die Werbung von End-Nutzern abgerufen werden kann, hängt
von der vom jeweiligen Internet-Anbieter bereitgestellten Bandbreit und Wiedergabequalität
und von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des
End-Users ab. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
2.9. Insofern Werbung nicht zweifellos als Werbung erkennbar ist, kann eXXpress sie als
solche kenntlich machen oder verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende
Kennzeichnung vornimmt.
2.10. Der Werbekunde garantiert eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter Halbsatz ABGB
unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung, dass
an eXXpress zur Ausstrahlung bzw. Schaltung übergebene Werbe-Inhalte allen
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und insbesondere folgende
Voraussetzungen erfüllen:
i. keine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Persönlichkeitsrechten oder
gewerblichen Schutzrechten Dritter;
ii. keine strafrechtswidrigen Inhalte;
iii. keine Inhalte, die gegen gesetzliche Werbebeschränkungen, Werbeverbote,
Informations- oder Kennzeichnungspflichten verstoßen, insbesondere gemäß
Arzneimittelgesetz, Energieausweisvorlagegesetz, Gleichbehandlungsgesetz,
Glücksspielgesetz, Mediengesetz, MedKF-TG, Tabakgesetz sowie berufsrechtlichen
Werbebeschränkungen;
iv. keine wettbewerbs- oder medienrechtlichen Verstöße;
v. keine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger;
vi. keine den Ethikkodex der österreichischen Werbewirtschaft verletzenden
Inhalte.
2.11. Darüber hinaus garantiert der Werbekunde eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter
Halbsatz ABGB im Fall von Online-Werbung, dass die vom Werbekunden an eXXpress
zur Verfügung gestellten Assets frei von Malware, Viren und sonstigen potentiell
schadensbegründenden, technischen Eigenschaften sind.
3. Werbematerial
3.1. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich (E-Mail ausreichend) eine abweichende Abwicklung
vereinbart wird, verpflichtet sich der Werbekunde, eXXpress das für die Schaltung bzw.
die Ausstrahlung der gem. dem jeweiligen Vertrag zu schaltenden bzw.
auszustrahlenden Werbung jeweils notwendige Material auf eigene Kosten in geeigneter
technischer Form rechtzeitig, vollständig und mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Im
Falle von TV-Werbung hat dies mindestens 14 Werktage vor dem vereinbarten
Sendetermin und im Falle von Online-Werbung mindestens 5 Werktage vor der
vereinbarten Schaltung zu erfolgen. Wird Werbematerial verspätet zur Verfügung
gestellt, übernimmt eXXpress ausdrücklich keinerlei Haftung für eine zeitgerechte
Schaltung bzw. Ausstrahlung der betroffenen Inhalte. § 1168 ABGB ist ergänzend zu
beachten.
3.2. Inhalt und Qualität des Werbematerials liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des
Werbekunden. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei wie auch immer geartete
Verantwortung oder Haftung.
3.3. Die Übermittlung des Werbematerials an eXXpress erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Werbekunden.
3.4. Gleichzeitig mit der Übermittlung des jeweiligen Werbematerials sind alle für die
Abrechnung mit der AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen
Angaben mitzuteilen. Der Werbekunde haftet eXXpress für die Richtigkeit der
mitgeteilten Informationen und Daten.
4. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
4.1. eXXpress behält sich ausdrücklich vor, von bereits wirksam abgeschlossenen Verträgen
über die Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung aus wichtigem Grund (ex tunc)
zurückzutreten bzw. – sofern das jeweilige Rechtsverhältnis bereits in Vollzug gesetzt
wurde – die Vertragserfüllung aus wichtigem Grund (ex nunc) aufzukündigen. Ein
wichtiger Grund zum Rücktritt bzw. zur Kündigung liegt insb. vor
a. bei Verstoß der jeweiligen Werbeinhalte gegen geltende Rechtsvorschriften;
b. bei Verletzung der unter dem jeweiligen Vertrag bestehenden Zahlungspflichten
durch den Werbekunden, sofern dieser die aushaftenden, fälligen Forderungen nicht
binnen längstens drei Werktagen ab Mahnung seitens eXXpress berichtigt;
c. bei Verletzung einer Garantiezusage gem. Punkt 2.10 und/oder Punkt 2.11 durch den
Kunden;
d. wenn der Werbekunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sein Unternehmen
liquidiert wird;
e. wenn der Werbekunde die Voraussetzungen für einen vermuteten Reorganisationsbedarf
im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 URG erfüllt;
f. wenn die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder
behördlich untersagt wird;
g. wenn die Sender über keine Sendelizenz mehr verfügen oder eingestellt werden;
h. wenn die Onlineplattform eingestellt wird; oder
i. wenn die Ausstrahlung der gewünschten Werbung das Ansehen oder den Kredit von
eXXpress schädigen könnte.
4.2. Allfällige Kenntnis eines Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrunds seitens eXXpress bei
Vertragsschluss kann die betreffenden Rechte von eXXpress nicht einschränken.
4.3. Die Rechtsfolgen einer Kündigung bzw. eines Rücktritts richten sich nach allgemeinen,
gesetzlichen Regeln.
5. Nutzungsrechte
Der Werbekunde gewährt eXXpress alle für die vereinbarte Ausstrahlung/Schaltung der
Werbung erforderlichen – gemäß dem Werbeauftrag zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkten
– nicht-exklusiven Nutzungs-, Leistungsschutz- und weitere Schutzrechte an der Werbung und
dem zugrundeliegenden Werbematerial. Dazu gehört insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe und/oder
Zurverfügungstellung im Internet sowie zur allenfalls notwendigen Bearbeitung der Werbung
(unter Wahrung der geistigen Eigenart) z.B. für Zwecke einer technisch erforderlichen
Anpassung. Weiters erfasst ist auch das Recht, die Nutzungsrechte an zur Abwicklung der
Ausstrahlung/Schaltung der Werbung beauftragte Dritte zu übertragen oder für diese Zwecke
zu sub-lizenzieren. Die Nutzungsrechte für Online-Werbung sind örtlich unbeschränkt. Der
Werbekunde hat sicherzustellen, über alle notwendigen Berechtigungen zu verfügen, um
eXXpress die vorstehendend genannten Rechte einzuräumen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die geltenden Preise können der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für
Online-Werbung und TV-Werbung entnommen werden.
6.2. eXXpress stellt dem Werbekunden jeweils am Beginn eines jeden Folgemonats das
Entgelt für die in dem vorausgegangenen Monat geschalteten bzw. ausgestrahlten
Werbungen in Rechnung. Abweichend kann auch Zahlung im Voraus vereinbart
werden.
6.3. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann schuldtilgend ausschließlich
durch Überweisung auf das von eXXpress bekanntgegebene Konto erfolgen.
6.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. vereinbart.
Außerdem ist eXXpress bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung bzw.
Ausstrahlung der betroffenen Werbeinhalte zu verweigern bzw. einzustellen und nach,
wobei dem Werbekunden hieraus keinerlei Ansprüche gegen eXXpress erwachsen.
Weitergehende Rechte von eXXpress nach diesen AGB bzw. gesetzlichen Regeln
bleiben unberührt.
6.5. Dem Werbekunden steht die Aufrechnung gegen Ansprüche von eXXpress, welche
dieser aus und/oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zukommen, nur zu, sofern
und soweit der Anspruch des Werbekunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
ist.
7. MedKF-TG
7.1. Sofern der Werbekunde ein Rechtsträger gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG ist, wird
eXXpress eine Kennzeichnung der in Auftrag gegebenen Werbung mit den Worten
„entgeltliche Einschaltung des/der“ oder „Eine entgeltliche Information des/der“ oder
„bezahlte Anzeige des/der“ unter Beifügung der Bezeichnung des Organs des
betreffenden Rechtsträgers oder eines dieses eindeutig identifizierbaren Logos schalten
bzw. ausstrahlen. Der Werbekunde hat eine solche Kennzeichnung nach den
genannten Vorgaben in die Werbung zu integrieren. Der Werbekunde trägt allein die
Verantwortung für die gesetzmäßige Erfüllung der Bekanntgabepflichten und sonstigen
Anforderungen des MedKF-TG und hat eXXpress von sämtlichen Ansprüchen, die in
diesem Zusammenhang von wem auch immer gegenüber eXXpress geltend gemacht
werden, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
8. Werbeabgabe
8.1. Allfällige Abgaben gem. Werbeabgabegesetz 2000 oder vergleichbaren Rechtsvorschriften
sind ausschließlich vom Werbekunden zu tragen, der eXXpress diesbezüglich
vollumfänglich schad- und klaglos zu halten hat.
9. Gewährleistung
9.1. Im Falle der mangelhaften Erfüllung eines Vertrags seitens eXXpress geltend die
allgemeinen gewährleistungsrechtlichen Regeln. In jedem Fall ist eXXpress eine
angemessene Frist (mindestens zwei Wochen) zur Mängelbehebung einzuräumen.
9.2. Die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB kommen sinngemäß auch auf die
Leistungen der eXXpress unter einem Vertrag gem. diesen AGB zur Anwendung.
Den Werbekunden trifft daher eine entsprechende Prüf- und Rügeobliegenheit.
10. Datenschutz
10.1. Sofern in den bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) personenbezogene Daten enthalten
sind, verpflichtet sich der Werbekunde, dafür Sorge zu tragen, dass geeignete
Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung und insbesondere Veröffentlichung dieser
personenbezogenen Daten vorliegen. Sollte dies notwendig sein, wird der Werbekunde
insbesondere gültige Einwilligungen der betroffenen Personen zur Datenverarbeitung
einholen.
10.2. Der Werbekunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Materialien
(Punkt 3.) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem Art 9 Abs 1
DSGVO enthalten.
10.3. Der Werbekunde wird eXXpress unverzüglich informieren, sobald eine betroffene
Person ihre Einwilligung widerruft, einen Antrag auf Löschung ihrer Daten stellt, der
Verarbeitung ihrer Daten widerspricht oder den Werbekunden sonst betreffend die
Verarbeitung ihrer Daten durch eXXpress kontaktiert.
10.4. Der Werbekunde nimmt zur Kenntnis, dass eXXpress dazu verpflichtet ist, Beiträge zu
löschen, die personenbezogene Daten enthalten, für die keine gültige Rechtsgrundlage
zur Verarbeitung mehr besteht. In einem solchen Fall ist eXXpress weder dazu
verpflichtet, stattdessen einen anderen Beitrag zu veröffentlichen, noch entsteht dem
Werbekunden dadurch ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars oder eines Teils
desselben.
10.5. Der Werbekunde verpflichtet sich, hinsichtlich personenbezogener Daten in
bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) den betroffenen Personen die gem Art 13 bzw. 14
DSGVO notwendigen Informationen rechtzeitig vor Veröffentlichung zur Verfügung zu
stellen. Sollte der Werbekunde hierfür Informationen von eXXpress benötigen, wird
eXXpress dem Werbekunden diese Informationen auf Anfrage in angemessener Frist
zukommen lassen.
10.6. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress auf Anfrage binnen angemessener Frist
alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die eXXpress zur Erfüllung ihrer
datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt.
10.7. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im
Zusammenhang mit der Verarbeitung von in bereitgestellten Materialien (Punkt 3.)
enthaltenen personenbezogenen Daten entstehender Nachteile schad- und klaglos zu
halten.
11. Cookies, Tracking Pixel und Analysetools
11.1. Der Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen Analysetools, welche Daten auf
dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen im Werbemittel sowie die weitere
Datenverarbeitung ist nur im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes sowie der
Datenschutzgrundverordnung gestattet. Der Werbekunde stellt sicher, dass alle
Dienstleister, welche der Werbekunde nutzen möchte, den rechtlichen Anforderungen
entsprechen. Die ausgewählten Cookies, Tracking Pixeln und Analysetools sowie die
Dienstleister dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn sie in der Consent Management
Plattform von eXXpress implementiert wurden und der Nutzer seine Einwilligung erteilt
hat. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im
Zusammenhang mit dem Einsatz der Cookies, Tracking Pixeln und anderen
Analysetools im Werbemittel entstehender Nachteile schad- und klaglos zu halten.
11.2. Der Werbekunde informiert eXXpress mindestens 5 Werktage vor der vereinbarten
Schaltung über den geplanten Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen
Analysetools und stellt auf Anfrage alle Informationen zu den eingesetzten Cookies und
Analysetools zur Verfügung, welche eXXpress zur Einhaltung der geltenden Gesetze
benötigt. eXXpress ist berechtigt, den Einsatz der geplanten Cookies, Tracking Pixeln
und anderen Analysetools zu untersagen, wenn Zweifel an deren Rechtskonformität
bestehen.
11.3. Sofern der Werbekunde durch den Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen
Analysetools personenbezogene Daten von Websitebesuchern erhält, darf der
Werbekunde diese Daten nur in anonymisierter Form weiterverarbeiten. Darüber hinaus
ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher
durch das betriebene Tracking erhaltenen personenbezogenen Daten untersagt.
12. HAFTUNG
12.1. Die Haftung von eXXpress und ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten,
Mitarbeitern und sonstigen Gehilfen für Vertragsverletzungen ist im Rahmen des
jeweiligen Vertrags – ausgenommen bei Personenschäden – auf vorsätzliches sowie
grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt auch für die Verletzung vertraglicher
Nebenleistungspflichten (insbesondere Schutzpflichten). Darüber hinaus ist die Haftung
mit dem Betrag des vom Werbekunden unter dem jeweiligen Vertrag geschuldeten
Netto-Entgelts gedeckelt und limitiert.
12.2. Eine Haftung von eXXpress für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist generell
ausgeschlossen.
12.3. Verstößt Werbung eines Werbekunden gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen
eine gerichtliche oder behördliche Anordnung oder verletzt sie gewerbliche
Schutzrechte, so hat der Werbekunde eXXpress bezüglich aller Ansprüche Dritter sowie
weiters hinsichtlich sämtlicher sonstiger Kosten, Aufwendungen und Nachteile, die aus
oder im Zusammenhang mit der betreffenden Rechtswidrigkeit der Werbung gegenüber
eXXpress geltend gemacht werden, seien sie zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher
Natur, vollumfänglich schad- und klaglos halten. eXXpress trifft keinerlei diesbezügliche
Prüfpflicht in Hinblick auf die vom Kunden jeweils gewünschte Werbung.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im
Zusammenhang mit diesen AGB und sämtlichen darunter wirksam zustande
kommenden Verträgen ist das sachlich für Wien-Innere Stadt zuständige Gericht.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts.
13.3. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darunter zustande kommenden
Vertrags unwirksam sein sollten oder diese AGB bzw. der jeweilige Vertrag Lücken
aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt diesfalls jeweils als durch eine wirksame ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches
gilt im Fall einer Regelungslücke.
13.4. Soweit in diesen AGB auf „Punkte“ verwiesen wird, sind damit die Klauseln dieser AGB
gemeint, soweit hierin nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist.