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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden (AGB)

    Stand: August 2021

    1. Geltungsbereich der AGB

    1.1. Betreiber der Onlineplattform www.express.at (im Folgenden „Onlineplattform“) sowie

    des Web-TV-Senders und des Kabel-TV-Senders „eXXpress TV“ (im Folgenden

    gemeinsam die „Sender“) ist die web eXXpress Medien Holding GmbH, FN 551658 m

    (Handelsgericht Wien), Museumsplatz 1/10/13-18, 1070 Wien, E-Mail:

    info@exxpress.at, UID-Nr. ATU76524539 (im Folgenden auch „eXXpress“ oder

    „Betreiber“).

    1.2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)

    gelten für sämtliche zwischen Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden

    gemeinsam „Werbekunden“ oder „Kunden“) und eXXpress geschlossenen Verträge

    betreffend (a) Werbeschaltungen (z.B. Werbebanner oder Advertorials) auf der

    Onlineplattform (im Folgenden „Online-Werbung“) und/oder (ii) die Ausstrahlung von

    Werbefilmen (Werbespots) in den Werbeblöcken der Sender (im Folgenden „TVWerbung“),

    dies jeweils unabhängig von Art, Inhalt und Ausmaß der betroffenen Werbe-

    Schaltungen bzw. Ausstrahlungen. Online-Werbung und TV-Werbung werden im

    Folgenden gemeinsam „Werbung“ genannt.

    1.3. Das Rechtsverhältnis zwischen eXXpress und dem Werbekunden betreffend die

    Schaltung bzw. Ausstrahlung von Online-Werbung und/oder TV-Werbung nach

    Maßgabe dieser AGB wird im Folgenden jeweils als ein „Vertrag“ bezeichnet. Sofern

    Werbeagenturen/Mediaagenturen als Werbekunden auftreten, kommt der jeweilige

    Vertrag ausschließlich zwischen eXXpress und der Werbeagentur/Mediaagentur (im

    Folgenden „Agentur“) zustande; diese ist alleiniger Vertragspartner von eXXpress und

    haftet daher für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Die

    Auftraggeber der jeweiligen Agentur können sich nicht auf den Vertrag berufen und

    dieser stellt insb. keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der betreffenden

    Auftraggeber oder sonstiger dritter Personen dar.

    1.4. Der Vertrag mit dem Werbekunden unterliegt stets der bei Vertragsabschluss gültigen

    Fassung dieser AGB, wie sie auf der Onlineplattform zum jederzeitigen Download

    veröffentlicht sind.

    1.5. Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt der Werbekunde, die AGB in ihrer

    gültigen Fassung zu kennen und vollinhaltlich sowie unwiderruflich als

    integrierenden Bestandteil des Vertrags sowie aller künftig noch zwischen dem

    Kunden und eXXpress abzuschließenden Verträge zu akzeptieren, selbst wenn im

    jeweiligen Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird.

    1.6. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart,

    wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;

    auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der

    Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt

    nicht für die Änderung von Hauptleistungspflichten seitens eXXpress.

    1.7. Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Werbekunden kommen nicht zur

    Anwendung und werden ausdrücklich für unwirksam erklärt. Der Kunde wird sich nicht

    auf derartige, abweichende Geschäftsbedingungen berufen.

    2. Auftragserteilung und -abwicklung

    2.1. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt die Erteilung eines Auftrags zur Schaltung

    von TV-Werbung und/oder Online-Werbung durch den Werbekunden gegenüber

    eXXpress (im Folgenden jeweils ein „Werbeauftrag“) sowie die Annahme dieses

    Werbeauftrags seitens eXXpress voraus. Jeder Werbeauftrag muss schriftlich (E-Mail

    ausreichend) bei eXXpress eingereicht werden. eXXpress trifft keine

    Kontrahierungspflicht gegenüber dem jeweiligen Kunden.

    2.2. Bezüglich TV-Werbung besteht kein Anspruch auf eine Platzierung in einem bestimmten

    Werbeblock oder auf Ausstrahlung der TV-Werbung innerhalb eines bestimmten

    Werbeblocks oder Zeitfensters, soweit nicht zwischen dem Werbekunden und eXXpress

    im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart wurde.

    2.3. Online-Werbung kann für eine bestimmte, zeitlich festgelegte Schaltungsperiode auf der

    Onlineplattform geschalten werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Online-

    Werbung bis zur Erreichung einer im jeweiligen Vertrag vereinbarten Anzahl von

    AdImpressions oder AdClicks zu schalten.

    2.4. Jeder Werbeauftrag muss die für seine Durchführung wesentlichen Details (insb. Art

    und Inhalt der gewünschten Werbeschaltung bzw. Ausstrahlung, Dauer der

    Schaltung/Ausstrahlung, Zeitraum der Ausstrahlung, Größe und Platzierung der

    gewünschten Schaltung etc.) genau und eindeutig beschreiben. Der Werbekunde ist

    weiters verpflichtet, eXXpress sämtliche Assets und Rechte (z.B. Videos,

    Nutzungsrechte, Banner usw.) zur Verfügung zu stellen, welche für die Abwicklung des

    jeweiligen Werbeauftrags notwendig sind.

    2.5. Jeder gültig platzierte Werbeauftrag bleibt fünf Tage ab Zugang bei eXXpress gültig und

    kann binnen dieser Frist von eXXpress wirksam angenommen werden. Die Annahme

    eines Werbeauftrags setzt eine schriftliche (E-Mail ausreichend) Bestätigung durch

    eXXpress oder die tatsächliche Ausführung des Werbeauftrags (z.B. durch

    Ausstrahlung der gewünschten TV-Werbung über die Sender) voraus, je nachdem,

    welches Ereignis zeitlich früher eintritt.

    2.6. Bei schriftlicher Annahme eines Werbeauftrags wird eXXpress dem Werbekunden eine

    Auftragsbestätigung in Textform zukommen lassen, welche den Inhalt des Werbeauftrags

    nochmals zusammenfasst.

    2.7. Aufträge von Agenturen werden nur zur Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung im

    Interesse von im jeweiligen Werbeauftrag namentlich verwechslungsfrei bezeichneten

    Werbetreibenden angenommen.

    2.8. Die Qualität, in welcher die Werbung von End-Nutzern abgerufen werden kann, hängt

    von der vom jeweiligen Internet-Anbieter bereitgestellten Bandbreit und Wiedergabequalität

    und von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des

    End-Users ab. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    2.9. Insofern Werbung nicht zweifellos als Werbung erkennbar ist, kann eXXpress sie als

    solche kenntlich machen oder verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende

    Kennzeichnung vornimmt.

    2.10. Der Werbekunde garantiert eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter Halbsatz ABGB

    unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung, dass

    an eXXpress zur Ausstrahlung bzw. Schaltung übergebene Werbe-Inhalte allen

    anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und insbesondere folgende

    Voraussetzungen erfüllen:

    i. keine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Persönlichkeitsrechten oder

    gewerblichen Schutzrechten Dritter;

    ii. keine strafrechtswidrigen Inhalte;

    iii. keine Inhalte, die gegen gesetzliche Werbebeschränkungen, Werbeverbote,

    Informations- oder Kennzeichnungspflichten verstoßen, insbesondere gemäß

    Arzneimittelgesetz, Energieausweisvorlagegesetz, Gleichbehandlungsgesetz,

    Glücksspielgesetz, Mediengesetz, MedKF-TG, Tabakgesetz sowie berufsrechtlichen

    Werbebeschränkungen;

    iv. keine wettbewerbs- oder medienrechtlichen Verstöße;

    v. keine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger;

    vi. keine den Ethikkodex der österreichischen Werbewirtschaft verletzenden

    Inhalte.

    2.11. Darüber hinaus garantiert der Werbekunde eXXpress im Sinne des § 880a, zweiter

    Halbsatz ABGB im Fall von Online-Werbung, dass die vom Werbekunden an eXXpress

    zur Verfügung gestellten Assets frei von Malware, Viren und sonstigen potentiell

    schadensbegründenden, technischen Eigenschaften sind.

    3. Werbematerial

    3.1. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich (E-Mail ausreichend) eine abweichende Abwicklung

    vereinbart wird, verpflichtet sich der Werbekunde, eXXpress das für die Schaltung bzw.

    die Ausstrahlung der gem. dem jeweiligen Vertrag zu schaltenden bzw.

    auszustrahlenden Werbung jeweils notwendige Material auf eigene Kosten in geeigneter

    technischer Form rechtzeitig, vollständig und mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Im

    Falle von TV-Werbung hat dies mindestens 14 Werktage vor dem vereinbarten

    Sendetermin und im Falle von Online-Werbung mindestens 5 Werktage vor der

    vereinbarten Schaltung zu erfolgen. Wird Werbematerial verspätet zur Verfügung

    gestellt, übernimmt eXXpress ausdrücklich keinerlei Haftung für eine zeitgerechte

    Schaltung bzw. Ausstrahlung der betroffenen Inhalte. § 1168 ABGB ist ergänzend zu

    beachten.

    3.2. Inhalt und Qualität des Werbematerials liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des

    Werbekunden. eXXpress übernimmt hierfür keinerlei wie auch immer geartete

    Verantwortung oder Haftung.

    3.3. Die Übermittlung des Werbematerials an eXXpress erfolgt auf Rechnung und Gefahr

    des Werbekunden.

    3.4. Gleichzeitig mit der Übermittlung des jeweiligen Werbematerials sind alle für die

    Abrechnung mit der AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen

    Angaben mitzuteilen. Der Werbekunde haftet eXXpress für die Richtigkeit der

    mitgeteilten Informationen und Daten.

    4. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

    4.1. eXXpress behält sich ausdrücklich vor, von bereits wirksam abgeschlossenen Verträgen

    über die Schaltung bzw. Ausstrahlung von Werbung aus wichtigem Grund (ex tunc)

    zurückzutreten bzw. – sofern das jeweilige Rechtsverhältnis bereits in Vollzug gesetzt

    wurde – die Vertragserfüllung aus wichtigem Grund (ex nunc) aufzukündigen. Ein

    wichtiger Grund zum Rücktritt bzw. zur Kündigung liegt insb. vor

    a. bei Verstoß der jeweiligen Werbeinhalte gegen geltende Rechtsvorschriften;

    b. bei Verletzung der unter dem jeweiligen Vertrag bestehenden Zahlungspflichten

    durch den Werbekunden, sofern dieser die aushaftenden, fälligen Forderungen nicht

    binnen längstens drei Werktagen ab Mahnung seitens eXXpress berichtigt;

    c. bei Verletzung einer Garantiezusage gem. Punkt 2.10 und/oder Punkt 2.11 durch den

    Kunden;

    d. wenn der Werbekunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sein Unternehmen

    liquidiert wird;

    e. wenn der Werbekunde die Voraussetzungen für einen vermuteten Reorganisationsbedarf

    im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 URG erfüllt;

    f. wenn die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder

    behördlich untersagt wird;

    g. wenn die Sender über keine Sendelizenz mehr verfügen oder eingestellt werden;

    h. wenn die Onlineplattform eingestellt wird; oder

    i. wenn die Ausstrahlung der gewünschten Werbung das Ansehen oder den Kredit von

    eXXpress schädigen könnte.

    4.2. Allfällige Kenntnis eines Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrunds seitens eXXpress bei

    Vertragsschluss kann die betreffenden Rechte von eXXpress nicht einschränken.

    4.3. Die Rechtsfolgen einer Kündigung bzw. eines Rücktritts richten sich nach allgemeinen,

    gesetzlichen Regeln.

    5. Nutzungsrechte

    Der Werbekunde gewährt eXXpress alle für die vereinbarte Ausstrahlung/Schaltung der

    Werbung erforderlichen – gemäß dem Werbeauftrag zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkten

    – nicht-exklusiven Nutzungs-, Leistungsschutz- und weitere Schutzrechte an der Werbung und

    dem zugrundeliegenden Werbematerial. Dazu gehört insbesondere das Recht zur

    Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe und/oder

    Zurverfügungstellung im Internet sowie zur allenfalls notwendigen Bearbeitung der Werbung

    (unter Wahrung der geistigen Eigenart) z.B. für Zwecke einer technisch erforderlichen

    Anpassung. Weiters erfasst ist auch das Recht, die Nutzungsrechte an zur Abwicklung der

    Ausstrahlung/Schaltung der Werbung beauftragte Dritte zu übertragen oder für diese Zwecke

    zu sub-lizenzieren. Die Nutzungsrechte für Online-Werbung sind örtlich unbeschränkt. Der

    Werbekunde hat sicherzustellen, über alle notwendigen Berechtigungen zu verfügen, um

    eXXpress die vorstehendend genannten Rechte einzuräumen.

    6. Preise und Zahlungsbedingungen

    6.1. Die geltenden Preise können der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für

    Online-Werbung und TV-Werbung entnommen werden.

    6.2. eXXpress stellt dem Werbekunden jeweils am Beginn eines jeden Folgemonats das

    Entgelt für die in dem vorausgegangenen Monat geschalteten bzw. ausgestrahlten

    Werbungen in Rechnung. Abweichend kann auch Zahlung im Voraus vereinbart

    werden.

    6.3. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach

    Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann schuldtilgend ausschließlich

    durch Überweisung auf das von eXXpress bekanntgegebene Konto erfolgen.

    6.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. vereinbart.

    Außerdem ist eXXpress bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung bzw.

    Ausstrahlung der betroffenen Werbeinhalte zu verweigern bzw. einzustellen und nach,

    wobei dem Werbekunden hieraus keinerlei Ansprüche gegen eXXpress erwachsen.

    Weitergehende Rechte von eXXpress nach diesen AGB bzw. gesetzlichen Regeln

    bleiben unberührt.

    6.5. Dem Werbekunden steht die Aufrechnung gegen Ansprüche von eXXpress, welche

    dieser aus und/oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zukommen, nur zu, sofern

    und soweit der Anspruch des Werbekunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten

    ist.

    7. MedKF-TG

    7.1. Sofern der Werbekunde ein Rechtsträger gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG ist, wird

    eXXpress eine Kennzeichnung der in Auftrag gegebenen Werbung mit den Worten

    „entgeltliche Einschaltung des/der“ oder „Eine entgeltliche Information des/der“ oder

    „bezahlte Anzeige des/der“ unter Beifügung der Bezeichnung des Organs des

    betreffenden Rechtsträgers oder eines dieses eindeutig identifizierbaren Logos schalten

    bzw. ausstrahlen. Der Werbekunde hat eine solche Kennzeichnung nach den

    genannten Vorgaben in die Werbung zu integrieren. Der Werbekunde trägt allein die

    Verantwortung für die gesetzmäßige Erfüllung der Bekanntgabepflichten und sonstigen

    Anforderungen des MedKF-TG und hat eXXpress von sämtlichen Ansprüchen, die in

    diesem Zusammenhang von wem auch immer gegenüber eXXpress geltend gemacht

    werden, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

    8. Werbeabgabe

    8.1. Allfällige Abgaben gem. Werbeabgabegesetz 2000 oder vergleichbaren Rechtsvorschriften

    sind ausschließlich vom Werbekunden zu tragen, der eXXpress diesbezüglich

    vollumfänglich schad- und klaglos zu halten hat.

    9. Gewährleistung

    9.1. Im Falle der mangelhaften Erfüllung eines Vertrags seitens eXXpress geltend die

    allgemeinen gewährleistungsrechtlichen Regeln. In jedem Fall ist eXXpress eine

    angemessene Frist (mindestens zwei Wochen) zur Mängelbehebung einzuräumen.

    9.2. Die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB kommen sinngemäß auch auf die

    Leistungen der eXXpress unter einem Vertrag gem. diesen AGB zur Anwendung.

    Den Werbekunden trifft daher eine entsprechende Prüf- und Rügeobliegenheit.

    10. Datenschutz

    10.1. Sofern in den bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) personenbezogene Daten enthalten

    sind, verpflichtet sich der Werbekunde, dafür Sorge zu tragen, dass geeignete

    Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung und insbesondere Veröffentlichung dieser

    personenbezogenen Daten vorliegen. Sollte dies notwendig sein, wird der Werbekunde

    insbesondere gültige Einwilligungen der betroffenen Personen zur Datenverarbeitung

    einholen.

    10.2. Der Werbekunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die bereitgestellten Materialien

    (Punkt 3.) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem Art 9 Abs 1

    DSGVO enthalten.

    10.3. Der Werbekunde wird eXXpress unverzüglich informieren, sobald eine betroffene

    Person ihre Einwilligung widerruft, einen Antrag auf Löschung ihrer Daten stellt, der

    Verarbeitung ihrer Daten widerspricht oder den Werbekunden sonst betreffend die

    Verarbeitung ihrer Daten durch eXXpress kontaktiert.

    10.4. Der Werbekunde nimmt zur Kenntnis, dass eXXpress dazu verpflichtet ist, Beiträge zu

    löschen, die personenbezogene Daten enthalten, für die keine gültige Rechtsgrundlage

    zur Verarbeitung mehr besteht. In einem solchen Fall ist eXXpress weder dazu

    verpflichtet, stattdessen einen anderen Beitrag zu veröffentlichen, noch entsteht dem

    Werbekunden dadurch ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars oder eines Teils

    desselben.

    10.5. Der Werbekunde verpflichtet sich, hinsichtlich personenbezogener Daten in

    bereitgestellten Materialien (Punkt 3.) den betroffenen Personen die gem Art 13 bzw. 14

    DSGVO notwendigen Informationen rechtzeitig vor Veröffentlichung zur Verfügung zu

    stellen. Sollte der Werbekunde hierfür Informationen von eXXpress benötigen, wird

    eXXpress dem Werbekunden diese Informationen auf Anfrage in angemessener Frist

    zukommen lassen.

    10.6. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress auf Anfrage binnen angemessener Frist

    alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die eXXpress zur Erfüllung ihrer

    datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt.

    10.7. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im

    Zusammenhang mit der Verarbeitung von in bereitgestellten Materialien (Punkt 3.)

    enthaltenen personenbezogenen Daten entstehender Nachteile schad- und klaglos zu

    halten.

    11. Cookies, Tracking Pixel und Analysetools

    11.1. Der Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen Analysetools, welche Daten auf

    dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen im Werbemittel sowie die weitere

    Datenverarbeitung ist nur im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes sowie der

    Datenschutzgrundverordnung gestattet. Der Werbekunde stellt sicher, dass alle

    Dienstleister, welche der Werbekunde nutzen möchte, den rechtlichen Anforderungen

    entsprechen. Die ausgewählten Cookies, Tracking Pixeln und Analysetools sowie die

    Dienstleister dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn sie in der Consent Management

    Plattform von eXXpress implementiert wurden und der Nutzer seine Einwilligung erteilt

    hat. Der Werbekunde verpflichtet sich, eXXpress hinsichtlich aller aus oder im

    Zusammenhang mit dem Einsatz der Cookies, Tracking Pixeln und anderen

    Analysetools im Werbemittel entstehender Nachteile schad- und klaglos zu halten.

    11.2. Der Werbekunde informiert eXXpress mindestens 5 Werktage vor der vereinbarten

    Schaltung über den geplanten Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen

    Analysetools und stellt auf Anfrage alle Informationen zu den eingesetzten Cookies und

    Analysetools zur Verfügung, welche eXXpress zur Einhaltung der geltenden Gesetze

    benötigt. eXXpress ist berechtigt, den Einsatz der geplanten Cookies, Tracking Pixeln

    und anderen Analysetools zu untersagen, wenn Zweifel an deren Rechtskonformität

    bestehen.

    11.3. Sofern der Werbekunde durch den Einsatz von Cookies, Tracking Pixeln und anderen

    Analysetools personenbezogene Daten von Websitebesuchern erhält, darf der

    Werbekunde diese Daten nur in anonymisierter Form weiterverarbeiten. Darüber hinaus

    ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher

    durch das betriebene Tracking erhaltenen personenbezogenen Daten untersagt.

    12. HAFTUNG

    12.1. Die Haftung von eXXpress und ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten,

    Mitarbeitern und sonstigen Gehilfen für Vertragsverletzungen ist im Rahmen des

    jeweiligen Vertrags – ausgenommen bei Personenschäden – auf vorsätzliches sowie

    grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt auch für die Verletzung vertraglicher

    Nebenleistungspflichten (insbesondere Schutzpflichten). Darüber hinaus ist die Haftung

    mit dem Betrag des vom Werbekunden unter dem jeweiligen Vertrag geschuldeten

    Netto-Entgelts gedeckelt und limitiert.

    12.2. Eine Haftung von eXXpress für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist generell

    ausgeschlossen.

    12.3. Verstößt Werbung eines Werbekunden gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen

    eine gerichtliche oder behördliche Anordnung oder verletzt sie gewerbliche

    Schutzrechte, so hat der Werbekunde eXXpress bezüglich aller Ansprüche Dritter sowie

    weiters hinsichtlich sämtlicher sonstiger Kosten, Aufwendungen und Nachteile, die aus

    oder im Zusammenhang mit der betreffenden Rechtswidrigkeit der Werbung gegenüber

    eXXpress geltend gemacht werden, seien sie zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher

    Natur, vollumfänglich schad- und klaglos halten. eXXpress trifft keinerlei diesbezügliche

    Prüfpflicht in Hinblick auf die vom Kunden jeweils gewünschte Werbung.

    13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

    13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im

    Zusammenhang mit diesen AGB und sämtlichen darunter wirksam zustande

    kommenden Verträgen ist das sachlich für Wien-Innere Stadt zuständige Gericht.

    13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen

    Privatrechts.

    13.3. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darunter zustande kommenden

    Vertrags unwirksam sein sollten oder diese AGB bzw. der jeweilige Vertrag Lücken

    aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die

    unwirksame Bestimmung gilt diesfalls jeweils als durch eine wirksame ersetzt, die dem

    wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches

    gilt im Fall einer Regelungslücke.

    13.4. Soweit in diesen AGB auf „Punkte“ verwiesen wird, sind damit die Klauseln dieser AGB

    gemeint, soweit hierin nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist.

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