Benko war erst nach mehreren erfolglosen Anläufen unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson im U-Ausschuss erschienen. Der Unternehmer entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen “Aussageverweigerung” wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt.

In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zurecht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum “Chalet N”. NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren. Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

"Hammer-Strafe" nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Benko kann gegen die Symbol-Strafe von 700 Euro Rechtsmittel beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einlegen.