Ein Antrag fordert die deutsche Regierung auf, die Befragung gesetzlich vorzubereiten. Eine Mehrheit für den Antrag ist aber mehr als fraglich – das BSW hat nur zehn Abgeordnete im Deutschen Bundestag.

Zudem sind Volksabstimmungen im Grundgesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebiets. Parteigründerin Wagenknecht und die übrigen BSW-Bundestagsabgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass es vor der im Juli beim NATO-Gipfel verkündeten Stationierungsentscheidung keine öffentliche Debatte gegeben habe. Laut Umfragen lehne eine relative Mehrheit der Bevölkerung die Pläne ab, heißt es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

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Wagenknecht strikt gegen Pläne

Wagenknecht ist selbst ebenfalls strikt gegen die Pläne und macht dies vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am Sonntag zum Wahlkampfthema. Es dürfe “nicht länger undemokratisch in Hinterzimmern gegen den Mehrheitswillen der Bürger entschieden werden”, sagte die BSW-Chefin der dpa. Das Volk müsse befragt werden. “Die Menschen, ganz besonders die Ostdeutschen, wollen diese gefährlichen Raketen nicht.” Die Befragung soll laut Antrag spätestens parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.

Ob konsultative Volksbefragungen verfassungsrechtlich möglich sind, ist umstritten

Volksbefragungen auf Bundesebene zu solchen Fragen sind im bundesdeutschen System der parlamentarischen Demokratie eigentlich nicht vorgesehen – anders als auf Landesebene. Ob sogenannte konsultative Volksbefragungen – also letztlich eine Meinungsäußerung per Abstimmung – verfassungsrechtlich möglich sind, ist umstritten.