Im Nationalrat wurde der bedarfs- und flächendeckende Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung für ganz Österreich beschlossen. Die Regelfinanzierung umfasst sowohl die stationäre, als auch die ambulante Versorgung von Kindern sowie Erwachsenen.

Kernanliegen der Hospiz- und Palliativ-Versorgung ist es, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen.“, so ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber. Es umfasst die aktive Betreuung der körperlichen, psychisch-emotionalen, sozialen, kulturellen und spirituellen Bedürfnisse vom Zeitpunkt der Diagnoseerstellung an.

„Es geht nicht um den Tod – sondern um das Leben. Sterben gehört zum Leben. Mit diesem Gesetz investieren wir in die Lebensqualität in der letzten Lebensphase“, betont die ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler.

Auch der Dachverband Hospiz Österreich begrüßt das neue Gesetz. Dieser hat Bedarfsrichtwerte festgelegt für deren Erreichung nun in einer Drittelfinanzierung Bund-Länder-Sozialversicherungen den Ländern für das Jahr 2022 63 Millionen Euro, für 2023 108 Millionen und ab dem Jahr 2024 jährlich 153 Millionen Euro wertgesichert zur Verfügung stehen. Damit wird sowohl der flächendeckende Auf- und Ausbau, als auch die Sicherung des laufenden Betriebs der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung finanziert. Unterstützt und finanziert werden mit diesen Mitteln Palliativstationen, stationäre Hospize, Tageshospize, Kinder-Hospizteams, Palliativkonsiliardienste, sowie mobile und stationäre Palliativteams. Das Budget dient auch der Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Hospiz und Palliativcare.