10.800 Euro pro Nutzer: Electronic Arts und Sony verlieren Glücksspiel-Prozess
Ob Überraschungsmechaniken in Videospielen unter das Glückspielgesetz fallen ist je nach Fall eine äußert schwierig zu klärende Frage. Im letzten Prozess verloren EA und Sony vor Gericht – zu unrecht, wie sie finden. Berufung werden sie dennoch nicht einlegen.
Electronic Arts (EA) und Sony müssen 10.800 Euro an Personen zahlen, die in Österreich FIFA Ultimate Team-Pakete für die Spielserie FIFA gekauft haben. Bei diesen Paketen erwerben Spieler virtuelle Boxen mit zufälligen Inhalten, etwa besonders starke Fußballer, die dem Spieler einen Vorteil verschaffen. Mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, geht aus einem Bericht des Spielemagazins „Gamesindustry” hervor.
EA und Sony sehen in dem System kein Glücksspiel
Der US-Spieleentwickler und der japanische Elektronik-Konzern haben den Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verloren. Das Gericht entschied, dass die Lootboxen gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind”, meinte EA.
Allerdings werde man diesmal keine Berufung einlegen. „Aber wir sind zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde.”
Auch international ist die Rechtslage nicht gesichert
EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von Anwaltskanzleien herumschlagen. Die Begründung: Es soll sich bei den FIFA Ultimate Team-Paketen um Glücksspiel handeln, da die zufälligen Inhalte im Idealfall unter den Spielern teuer gehandelt werden, weshalb es Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil gebe.
Die Situation ist auch international unklar. So verlor der Spiele-Entwickler einen Prozess in den Niederlanden und wurde zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen Höchstgericht hat Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach unterliegen Lootboxen doch nicht dem Glücksspielgesetz.
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