2022 wird anders – und teuer: Was sich für Autofahrer im neuen Jahr ändert
Verkehrsteilnehmer müssen sich im neuen Jahr auf eine Reihe an Neuerungen rund ums Auto gefasst machen: Von einer empfindlichen Erhöhung beim Spritpreis über die Teuerung der NoVA bis hin zu Änderungen bei einer bestimmten Führerscheinklasse lässt 2022 nichts aus. Der eXXpress gibt einen Überblick darüber, was Autofahrer nun erwartet.
Was bringt das Jahr 2022 für Autofahrer in Österreich? Mit dem Jahreswechsel ändern sich auch einige Gegebenheiten rund ums Auto (der eXXpress berichtete bereits). Wer einen Benziner oder Diesel fährt, der muss sich darauf einstellen, beim Tanken schon bald tiefer in die Tasche zu greifen: Denn ab Juli 2022 verteuert sich der Spritpreis durch eine neue C02-Abgabe. Fossile Brennstofffe werden dann im Sinne des Klimaschutzes mit 30 Euro pro Tonne Co2 besteuert.
Fürs Börserl bedeutet das konkret, dass Diesel dann um rund neun Cent und Benzin um rund acht Cent pro Liter teurer wird. Damit diese Teuerungskeule Autofahrer nicht zu hart trifft, soll ein zweiteiliger “regionaler Klimabonus” dafür einen Ausgleich bringen. Dieser Klimabonus setzt sich aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und zusätzlich einem Regionalausgleich für jene, die auf das Auto angewiesen sind, zusammen. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren, diese bekommen jeweils die Hälfte. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort 200 Euro.
Etliche Abgaben werden strenger und teurer
Aber nicht nur der Sprit, auch Abgaben rund ums Auto werden für viele Verkehrsteilnehmer mit dem Jahr 2022 teurer: Sowohl bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen sind Preiserhöhungen zu erwarten. Eine Teuerung der NoVA wird mit dem Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren*, schlagend. Wenn das auf den eigenen Wagen zutrifft, dann steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Bei einem Auto, das netto bislang 30.000 kostete, wird demnach im Jahr 2022 dann um 300 Euro teurer, wie der ÖAMTC in einer Aussendung vorrechnet.
Noch teurer wird es für verbrauchsstärkere Autos: Denn alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, müssen quasi eine zusätzliche “Luftverpester-Steuer” löhnen. Betroffen sind Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Im Jahr 2021 lag der Grenzwert für verbrauchsstärkere Autos bei 200 Gramm CO2 je Kilometer, im Jahr 2022 wird es noch mehr: Mit dem neuen Jahr beträgt der Malus 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert – das sind gleich 10 Euro pro Gramm mehr als noch 2021, als es 50 Euro waren.
(*entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer)
NoVa steigt um bis zu 60 Prozent
Ebenso empfindlich teurer wird die Normverbrauchsabgabe, kurz NoVa: hier wird der Maximal-Steuersatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung der prozentuellen NoVA von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Liter Diesel oder rund 16 Liter Benzin – also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
“Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw“, so der ÖAMTC. Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Motorbezogene Versicherungssteuer wird in fast allen Fällen teurer
Für ab dem 1. Jänner 2022 neu zugelassene Autos steigt die sogenannte motorbezogene Versicherungssteuer um 34,56 Euro pro Jahr an. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Seit dem 29. November 2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.
Neuerungen bei E-Autos und E-Ladestationen
Wer elektrisch unterwegs ist, für den bringt 2022 erfreulichere Änderungen. So dürfen etwa Besitzer der Führerscheinklasse B ab 1. März 2022 schwerere Elektrofahrzeuge, und zwar mit einem höheren höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 Kilogramm statt 3500 Kilogramm, fahren. Das zusätzliche Gewicht darf allerdings ausschließlich auf das Antriebssystem, wie beispielsweise die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen ohne alternativen Antrieb. Ebenfalls wichtig zu beachten: Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.
Während die zu fahrenden E-Autos also schwerer werden dürfen, darf es 2022 leichter werden, eine E-Ladestation zu errichten. Wer bisher eine solche Ladestation für Langsamladen (bis max. 3,7 kW) installieren wollte, musste zuvor die gesamte Eigentümergemeinschaft der Anlage überzeugen (das betrifft Mehrparteienhäusern, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen). Diese Hürde wurde nun erleichtert: Ab 1. Jänner 2022 müssen vorab keine Genehmigungen von allen Eigentümern eingeholt werden, sondern es reicht die schriftliche Ankündigung vor der Errichtung. Wer innerhalb einer zweimonatigen Frist keinen Einspruch erhebt, gibt demnach seine Zustimmung zur Errichtung der Ladestation. Die Zustimmung gilt zumindest für fünf Jahre, danach kann die Eigentümergemeinschaft die Unterlassung verlangen, wenn eine Gemeinschaftsanlage errichtet wird und die elektrische Versorgung der Liegenschaft durch eine Beteiligung an der gemeinsamen Anlage besser genützt werden kann als durch die weitere Nutzung der Einzelladestation.
Parkpickerl für Bezirksbewohner & ganz Wien wird 2022 zur Kurzparkzone
Mit 1. März 2022 werden in jedem Wiener Bezirk flächendeckende und einheitliche Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in Wien nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl erlaubt. Ausnahmen wird es nur einige in wenig besiedelten Gebieten (Gewerbe- oder Industriegebiete) geben. Das Parkpickerl kostet dann für jeden Wiener 10 Euro pro Monat und kann bereits jetzt online beantragt werden, in den Magistratischen Bezirksämtern ist dies ab 10. Jänner 2022 möglich.
Vignette wird teurer
Zu guter Letzt wird auch die Vignette im neuen Jahr teurer, und zwar um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw beziehungsweise alle zweispurigen Kfz bis 3,5t 93,80 Euro. Für Motorräder beziehungsweise einspurige Kfz belaufen sich die Jahreskosten auf 37,20 Euro. Die 10-Tages-Vignette kostet 9,60 (5,60 Euro), die 2-Monats-Vignette 28,20/14,10 Euro.
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