Die Schweiz steht vor einer Grundsatzentscheidung. Mit einer Volksinitiative und einem direkten Gegenentwurf soll über die Zukunft vom Franken entschieden werden. Beide wollen das Gleiche sichern. Doch der Weg dahin unterscheidet sich.

Mehr Karte, weniger Cash – aber Bargeld bleibt gefragt

Die Ausgangslage ist klar:

„In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps” wird auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschrieben.

Trotzdem wünschen sich viele weiterhin Bargeld. Heute ist gesetzlich geregelt, „dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die schweizerische Währung ist.“

Nun soll diese Regelung auf Verfassungsebene gehoben werden.

Die Initiative: „Bargeld ist Freiheit“

Die Volksinitiative trägt einen programmatischen Titel:
„Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“.

Ihr Ziel: Die Verfügbarkeit von Bargeld und der Franken als Schweizer Währung sollen explizit in der Bundesverfassung verankert werden.

Konkret will die Initiative:

-den Bund verpflichten, sicherzustellen, „dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen“

-festschreiben, dass es „nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich“ ist, „den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen“

Was das Initiativkomitee sagt

Für das Komitee geht es ums Prinzip.

„Nur die Initiative“ sichere, „dass echtes Geld erhalten bleibt – unabhängig von Strom, Netz und Konzerninteressen, anonym und krisensicher.“

Zudem verpflichte sie „den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen, und übertrage diese Aufgabe nicht der Nationalbank, die machtlos sei.“

Der Gegenentwurf: Gleiche Ziele, andere Formulierung

Auch Bundesrat und Parlament wollen handeln.

Sie möchten die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken ebenfalls in der Verfassung verankern. Allerdings lehnen sie die Formulierungen der Initiative ab – und stellen deshalb einen direkten Gegenentwurf zur Abstimmung.

Dieser basiert auf den bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Die Argumentation von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament sind „gegen die Initiative, weil sie ungeeignete Formulierungen verwendet.“

Zugleich betonen sie:
„Die Verfügbarkeit des Bargelds und die Festlegung des Frankens als schweizerische Währung sind jedoch wichtige Anliegen und sollen in der Verfassung verankert werden.“

Der Gegenentwurf übernehme „bewährte gesetzliche Formulierungen“. Diese seien „rechtlich eindeutig und in der Praxis gut umsetzbar.“

Kritik aus dem Parlament

Nicht alle halten eine Verfassungsänderung für notwendig.

„Einzelne Nationalrätinnen und Nationalräte lehnen den Gegenentwurf ab, weil sie ihn ebenso wie die Initiative für unnötig halten.“

Ihre Begründung: „Die jetzige Rechtslage sei ausreichend.“

Keine praktischen Folgen – aber hohe Symbolkraft

Bemerkenswert:

„Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen.“

Es entstünden „keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten.“

Der Kernpunkt liegt vielmehr im institutionellen Schutz:

Mit der Verankerung in der Verfassung werde sichergestellt, „dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.“

Das bedeutet: Änderungen wären künftig deutlich höher gehängt – sie bräuchten zwingend das doppelte Mehr von Volk und Kantonen.

Zwei Fragen – und eine Stichfrage

Die Abstimmung ist technisch anspruchsvoll.

Über Initiative und Gegenentwurf wird getrennt entschieden. Beide Fragen können unabhängig voneinander mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Zusätzlich gibt es eine Stichfrage.

Diese kommt zum Zug, „falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf von Volk und Ständen angenommen werden“.

Dann entscheiden die Stimmberechtigten, welche Vorlage „in Kraft treten“ soll.

Die Stichfrage darf „in jedem Fall beantwortet werden“, also auch dann, wenn bei den Hauptfragen mit „Nein“ gestimmt wurde oder keine Stimme abgegeben wurde.