Die Bundesregierung hat eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes beschlossen, die Nikotinbeutel künftig um rund 50 Cent pro Dose verteuert und ihren Verkauf ausschließlich in Trafiken vorsieht. Die Maßnahmen sollen den Jugend- und Gesundheitsschutz stärken und einheitliche Vertriebswege schaffen. Laut Informationen, die meinBezirk von der Monopolverwaltung (MVG) erhielt, treten die neuen Handelsregeln mit 1. April 2026 in Kraft.

Bislang konnten Nikotinbeutel in zahlreichen Geschäften – von Supermärkten über Handyshops bis Onlineplattformen – frei verkauft werden. Nun gelten sie wie Tabakwaren und dürfen nur mehr in Trafiken abgegeben werden. Auch der Markt für E-Liquids wird strenger reguliert: Dampfershops benötigen künftig eine eigene Lizenz, bestehende Shops erhalten diese für 20 Jahre, neue dürfen nur bei entsprechendem Bedarf eröffnet werden. Ziel ist es, Lieferketten transparenter zu machen und Parallelmärkte zu verhindern.

Auch Hanf betroffen

Für Hanfshops wird eine dreijährige Übergangsfrist geschaffen. Rauchbarer CBD-Hanf unter 0,3 Prozent THC wird künftig besteuert und darf nur geprüft verkauft werden. Insgesamt sollen die Tabaksteuereinnahmen 2026 von 2,2 auf 2,3 Milliarden Euro steigen – unter anderem durch die Ausweitung der Steuer auf Nikotinbeutel und Liquids.

Auch der Bereich Inklusion wird neu geregelt: Rund 1.190 Menschen mit Behinderung führen heute Trafiken. Frei werdende Standorte sollen künftig ausschließlich an Personen mit mindestens 50 Prozent Behinderungsgrad vergeben werden, um dieses Modell zu stärken und langfristig zu sichern.