Die unsichtbaren Kosten der Versicherungspflicht für Pauschalreisen
Die gesetzliche Pflicht in Deutschland zur Versicherung von Pauschalreisen hat sich in den letzten Jahren als Belastung für Reisende entpuppt und führt zu unnötigen Mehrkosten.
Die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2018 war eine Reaktion auf die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook. Das Hauptziel war es, Kunden vor finanziellen Einbußen zu schützen, die im Fall einer erneuten Pleite eines Reiseanbieters entstehen könnten. Diese Maßnahme sollte Sicherheit bieten, doch die Auswirkungen auf den Reisemarkt sind beunruhigend.
Die gegenwärtige Regelung verlangt von Reiseveranstaltern, 22 Prozent ihres Jahresumsatzes abzusichern, wie aus einem Bericht des Handelsblatts hervorgeht. In der Realität müsste jedoch lediglich etwa 2 bis 3 Prozent tatsächlich abgesichert werden. Diese maßlose Überversicherung treibt somit sinnlos die Preise in die Höhe.
Die damit verbundenen Versicherungsprämien belasten die Reiseveranstalter enorm und werden letztendlich auf die Verbraucher abgewälzt. Dies führt dazu, dass Pauschalreisen generell teurer werden.
Auswirkungen auf den Markt
Die gegenwärtige Regelung benachteiligt vor allem kleinere Reiseveranstalter, was obendrein zu einer Marktkonzentration führt. Eine dringende Reform könnte dazu beitragen, die Vielfalt im Reisemarkt zu erhalten und den rasanten Anstieg der Reisekosten zu bremsen.
Auch zahlreiche Reisebüros befürchten mittlerweile, dass die Veranstalter versuchen werden, einen Teil der wachsenden Versicherungskosten durch gekürzte Provisionen wieder hereinzuholen.
Pauschalreiserichtlinie in Österreich
In Österreich gilt eine ähnliche Versicherungspflicht für Pauschalreisen wie in Deutschland, die die Reiseanbieter und Reisebüros auf ähnliche Art und Weise belastet. Österreichische Reiseveranstalter sind ebenfalls verpflichtet, ihre Kunden durch eine Versicherung oder eine Bankgarantie abzusichern.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht, darunter Tagesreisen ohne Übernachtung, gelegentliche nicht-gewerbsmäßige Veranstaltungen wie Vereinsausflüge und Reisen, die von öffentlichen Stellen organisiert werden. Die österreichische Regelung ist daher nicht ganz so strikt wie die des deutschen Nachbarn und bietet mehr Raum für Flexibilität.
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