EU will CO2-Zoll auf Maschinen und Haushaltsgeräte ausweiten
Dies geht aus einem Entwurf der EU-Kommission hervor, den die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag einsehen konnte. Dies ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Brüsseler Behörde am Mittwoch veröffentlichen will.
Die Europäische Union will den bevorstehenden CO2-Grenzzoll auf importierte Produkte wie Autoteile, Kühlschränke und Waschmaschinen ausweiten, um eine Umgehung der Abgabe durch ausländische Firmen zu verhindern
Der sogenannte CO2-Grenzausgleich (CBAM) soll ab Jänner gelten und wird zunächst auf bestimmte, energieintensive Importprodukte wie Stahl und Zement erhoben. Dies soll eine Verlagerung von industrieller Produktion in Drittstaaten außerhalb der EU verhindern, in denen geringere Klimaauflagen gelten.
EU-Kommission will Schlupfloch schließen
Die EU-Kommission will mit ihren Ergänzungen ein Schlupfloch für ausländische Firmen schließen. Dazu soll der Anwendungsbereich des CO2-Zolls erweitert werden, um eine Verlagerung von CO2-Emissionen (“Carbon Leakage”) ins Ausland bei weiterverarbeiteten Produkten aus Stahl und Aluminium zu verhindern. Ausländische Hersteller könnten sonst ihre Exporte von reinem Stahl und Aluminium drosseln und stattdessen fertige Produkte mit hohem Metallanteil liefern, um die Abgabe zu vermeiden.
Die Kommission erwägt dem Entwurf zufolge zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Ausdehnung der Abgabe. Diese könnte dann auch weiterverarbeitete Produkte aus den Sektoren Zement, Düngemittel und Wasserstoff betreffen. Ein Sprecher der Kommission lehnte eine Stellungnahme zu dem Entwurf ab. Dieser könne sich vor der Veröffentlichung noch ändern.
Zweiter Kommissionsentwurf
Einem zweiten Reuters vorliegenden Kommissionsentwurf zufolge plant die EU, 25 Prozent der Einnahmen aus dem CO2-Grenzzoll in den Jahren 2028 bis 2029 zur Entschädigung europäischer Hersteller zu verwenden. Diese sollen damit einen Ausgleich für höhere Kosten erhalten, die ihnen durch die Abgabe auf Importe entstehen. Die EU rechnet bis 2030 mit Einnahmen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro. Die Wirtschaft hätte jedoch nur dann Anspruch auf diese Unterstützung, wenn sie in die Verringerung des CO2-Fußabdrucks ihrer Produktion investiert.
Industrieverbände in Europa hatten einen Ausgleich verlangt, um auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähig zu bleiben, auf denen die Konkurrenz keine CO2-Kosten zahlen muss. Einige EU-Vertreter haben die Sorge geäußert, dass ein Rabatt oder eine Subvention für Exporteure gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen könnte. Die EU hat erklärt, dass ihr CBAM vollständig WTO-konform sei. Ein Sprecher der Kommission lehnte eine Stellungnahme zu dem Entwurf ab.
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