Größte Preissenkung aller Zeiten? – Richter widersprechen Lidl
Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel herrscht Dauerfeuer im Preiskampf. Doch nicht jede Rabattkampagne hält juristischer Prüfung stand. Der Discounter Lidl ist nun vor dem Landgericht Heilbronn gescheitert. Eine groß angelegte Werbeaktion mit dem Versprechen „500 Produkte dauerhaft günstiger“ wurde als irreführend eingestuft.
Im Mai 2025 hatte Lidl bundesweit mit einer spektakulären Preisoffensive geworben. 500 Artikel sollten „sofort und dauerhaft“ günstiger werden. Die Botschaft war klar: eine historische Entlastung an der Kasse.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Verbraucher davon ausgehen konnten, in jeder einzelnen der rund 3.700 Filialen seien 500 Produkte reduziert worden. Tatsächlich verteilten sich die Preisnachlässe jedoch über das gesamte Filialnetz hinweg.
Hinzu kam eine weitere Feinheit: Einzelne Geschmacksrichtungen eines Produkts – etwa bei Joghurt – wurden jeweils separat als eigener Artikel gezählt. Damit wuchs die Zahl der „500 Produkte“ rechnerisch schneller als für Kunden ersichtlich.
Werbekampagne ruft Verbraucherschützer auf den Plan
Aus Sicht der Verbraucherschützer entstand durch die Kampagne der Eindruck umfassender und nachhaltiger Preissenkungen. Nach ihrer Darstellung seien diese jedoch nicht ausreichend dokumentiert gewesen. Teilweise hätten Artikel zuvor nur kurzfristig reduzierte Preise aufgewiesen oder seien bereits zu ähnlichen Konditionen erhältlich gewesen.
Zudem fehlte nach Einschätzung der Kläger eine klar zugängliche, vollständige Übersicht über die konkret betroffenen Produkte. Zwar enthielt die Werbung einen Hinweis auf mögliche regionale Preisunterschiede – dieser sei jedoch kaum wahrnehmbar gewesen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Lidl darf die beanstandete Werbung in dieser Form nicht fortsetzen.
Lidl verteidigt seine Position
Der Discounter selbst sieht in dem Urteil keinen Anlass zur Korrektur seiner Darstellung. Man habe die Preise „wie nie zuvor bei Lidl auf einen Schlag spürbar gesenkt“, erklärte das Unternehmen und verwies erneut auf die Zahl 500. An den tatsächlichen Preisen an der Kasse ändere das Urteil nichts.
Preiskampf vor Gericht – auch Aldi Süd im Fokus
Der Lidl-Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Erst kürzlich stand auch Aldi Süd im Zentrum einer Klage. Der Kaffeeröster Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, Kaffee der Eigenmarke „Barissimo“ unter Herstellungskosten verkauft zu haben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung Tchibos jedoch zurück. Der Röster sah in der aggressiven Preisgestaltung einen Verstoß gegen geltendes Recht und eine Gefahr für fairen Wettbewerb. Die Richter teilten diese Einschätzung nicht. Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig; eine Revision beim Bundesgerichtshof bleibt möglich.
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