Hallmann-Sanierung bestätigt: Gläubiger bekommen bis zu 45 Prozent
Der Sanierungsplan von Unternehmer Klemens Hallmann ist nun offiziell bestätigt: Das Handelsgericht Wien gab grünes Licht für das Verfahren in Eigenverwaltung. Gläubiger können dadurch mit einer deutlich höheren Quote rechnen als im Konkursfall.
Jetzt ist es offiziell: Das Handelsgericht Wien hat den Sanierungsplan von Unternehmer und Investor Klemens Hallmann bestätigt. Das Gericht gab am 6. März grünes Licht für das bereits am 28. Oktober 2025 angenommene Verfahren in Eigenverwaltung.
Die laut Sanierungsplan erforderliche Quote wurde fristgerecht auf das Treuhandkonto des Sanierungsverwalters eingezahlt. Damit sind die Voraussetzungen für die gerichtliche Bestätigung erfüllt.
Hallmann betonte, dass er den Sanierungsprozess von Beginn an bewusst transparent angelegt habe. „Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen“, erklärte der Unternehmer.
Deutlich bessere Quote für Gläubiger
Im Mittelpunkt hätten stets die Interessen der Gläubiger gestanden. Die nun erfolgte gerichtliche Bestätigung sei das Ergebnis intensiver Arbeit. „Ich bedanke mich bei meinem Team und bei allen, die mitgewirkt haben, um das möglich zu machen“, so Hallmann.
Für die Gläubiger bringt das Verfahren einen deutlichen Vorteil: Während bei einem Konkurs eine Quote von nur rund acht Prozent zu erwarten gewesen wäre, ermöglicht der bestätigte Sanierungsplan eine Quote von bis zu 45 Prozent. Diese setzt sich aus einer regulären Quote von 35 Prozent sowie einer möglichen zusätzlichen Sonderquote von zehn Prozent zusammen.
Hallmann sieht darin auch ein Signal für die Branche: „Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen.“ Für ihn stand während des gesamten Prozesses fest: „Aufgeben war nie eine Option.“
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