Nach Angaben der Europäische Zentralbank (EZB) meldete JPMorgan zwischen 2019 und 2024 zu niedrige risikogewichtete Aktiva. Diese Kennzahl ist entscheidend für die Berechnung der Kapitalquote – und damit für die Einschätzung, wie widerstandsfähig eine Bank gegenüber Verlusten ist.

Indem die Bank geringere Risikowerte auswies, ergaben sich rechnerisch höhere Kapitalquoten. Für die Aufsicht entstand so ein Bild größerer Stabilität, als es den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Die EZB kritisiert, dass sie dadurch keinen vollständigen Überblick über die Kapitalausstattung und die Risikoposition der Bank gewinnen konnte.

Grobe Fahrlässigkeit und Mängel in internen Prozessen

Besonders deutlich wird die Notenbank in ihrer Begründung. Die Verstöße seien auf offensichtliche Mängel in den internen Prozessen zurückzuführen und mit grober Fahrlässigkeit begangen worden.

Über mehrere Jahre hinweg blieben die fehlerhaften Berechnungen unentdeckt. Interne Kontrollmechanismen hätten nicht ausreichend gegriffen, um die Abweichungen rechtzeitig zu identifizieren und zu korrigieren.

Für ein global agierendes Institut mit komplexer Risikosteuerung ist das ein bemerkenswerter Befund. JPMorgan hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Europäischer Gerichtshof vorzugehen. Ob das Institut diesen Schritt wählt, ist bislang offen.

Zweite große Sanktion binnen kurzer Zeit

Die Rekordstrafe aus Frankfurt ist nicht die erste aufsichtsrechtliche Maßnahme gegen JPMorgan in jüngerer Vergangenheit. Bereits im Herbst hatte die BaFin eine hohe Geldbuße verhängt. Damals ging es um Defizite in der Geldwäscheprävention.