Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, muss sich aktiv um Arbeit bemühen. Wer Kontrolltermine versäumt, Schulungen schwänzt oder zumutbare Jobs ablehnt, riskiert eine Sperre. Im Jahr 2025 verhängte das AMS österreichweit insgesamt 162.391 Sanktionen – etwa so viele wie 2024.

Ein großer Teil der Sperren betraf eher formale Verstöße: 52.302-mal wurden AMS-Leistungen gesperrt, weil Betroffene unentschuldigt Kontrolltermine verpassten. Weitere 29.206 Sanktionen wurden verhängt, weil Personen ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hatten – etwa durch Eigenkündigung. Diese Fälle gingen leicht zurück.

80.000 Sperren wegen mangelnder Arbeitswilligkeit

Rund 80.000 Sperren betrafen jedoch mangelnde Arbeitswilligkeit. So wurden 43.206-mal Leistungen gesperrt, weil Schulungen ohne Entschuldigung nicht besucht wurden. Weitere 35.944 Sanktionen entfielen auf Fälle, in denen eine Arbeitsaufnahme verweigert oder vereitelt wurde.

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Besonders auffällig: Die Zahl der Fälle völliger Arbeitsunwilligkeit stieg um 17 Prozent auf 1.733. Dabei werden Leistungen zwar vollständig gestrichen, doch der Anspruch kann bereits nach einem Monat Beschäftigung wieder entstehen. AMS-Wien-Chef Winfried Göschl hält das für zu wenig und fordert strengere Regeln. Zudem sei es „ziemlich schwierig, Sanktionen zu verhängen“, da das AMS die Beweise in aufwendigen Verfahren selbst liefern müsse.