Kartellverstoß: Vorarlberger Firma soll 400.000 Euro Strafe zahlen
Ein bekanntes Unternehmen aus Vorarlberg steht wegen unzulässiger Geschäftspraktiken im Fokus der Behörden. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wirft dem Schutzbekleidungshersteller Pfanner vor, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben – nun droht eine empfindliche Geldstrafe.
Laut Mitteilung der BWB habe Pfanner seinen Vertriebspartnern konkrete Wiederverkaufspreise vorgeschrieben. Die Behörde sprach von unzulässigen „vertikalen Preisabsprachen“, also Abmachungen zwischen Unternehmen, die sich auf unterschiedlichen Ebenen der Lieferkette befinden.
Nach den Ermittlungen soll Pfanner von Händlern „Preisstabilität“ verlangt haben. Außerdem habe man gezielt nach Vertriebspartnern gesucht, die ihre Produkte im Internet unter den offiziellen Katalogpreisen des Unternehmens anboten. Solche Eingriffe in die Preisgestaltung seien nach dem österreichischen Kartellgesetz klar untersagt.
Strafhöhe reduziert – wegen Kooperation
Die BWB stellte beim Kartellgericht den Antrag auf eine Strafe in Höhe von 400.000 Euro. Dass die Summe nicht noch höher ausfiel, liegt an der Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden. Ohne diese Kooperation wäre die Forderung wohl deutlich strenger ausgefallen.
Von dem Antrag betroffen sind gleich mehrere Gesellschaften: die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH sowie die Anton Pfanner Holding AG. Mit dem Vorgehen will die Wettbewerbsbehörde ein klares Zeichen setzen: Preisvorgaben und Marktmanipulationen werden nicht toleriert – auch nicht von bekannten Traditionsunternehmen.
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