Krimi um VW: Autobauer lässt eigene China-Importe verschrotten
Was ist denn da los? Volkswagen prozessiert in Hamburg, damit es 22 seiner eigenen Autos verschrotten darf. Es handelt sich um das Super-E-SUV ID.6 Crozz, das im Internet zum Kauf angeboten wurde. Das Modell ist allerdings nur für den chinesischen Markt gedacht.
Genau genommen schottet Volkswagen zurzeit den deutschen und europäischen Markt vor seinem eigenen Modell ab. Das ist schade, denn der chinesische VW ID.6 Crozz würde wohl auch hierzulande seine Abnehmer finden. Er ist ziemlich groß, bullig und bietet Platz für sieben Personen. Doch die Wolfsburger wollen nicht, dass der ID.6 die Straßen in Fernost verlässt.
Ein findiger Händler wollte das schon und erwarb 22 der Boliden, um sie anschließend via Internet auch bei uns zu verkaufen. Für VW ein böses Foul gegen die Vertriebs- und Modellpolitik des Hauses. Und eine ernsthafte Gefahr für den Betriebsfrieden. Denn weder Management noch Arbeitnehmerschaft bei VW haben Interesse daran, dass billiger produzierte Autos aus China plötzlich als hausgemachte Konkurrenz auf dem heimischen Markt ins Rennen gehen.
VW strebt generelles Verkaufsverbot für die Importe an
Also ließen die Wolfsburger die ID.6 nach einer Einstweiligen Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher zunächst beschlagnahmen und prozessieren jetzt um die Verschrottung der schönen Autos. Für 8000 Euro Gebühr pro Mont stehen die 22 Pkw jetzt auf Halde, dem findigen Händler wurde “die Benutzung des Zeichens VW im Kreis und ID.6 im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union” durch das Landgericht Hamburg untersagt.
Weil die Anwälte von Volkswagen nicht einfach den Handel mit Gebrauchtwagen verbieten lassen können, haben sie einen juristischen Umweg gefunden: das Markenrecht. Unter anderem auf Grundlage der EU-Unionsmarkenverordnung und des deutschen Markengesetzes verlangten sie, dass der Händler das VW-Logo und das Fahrzeug ID.6 insgesamt nicht verkaufen darf, weil der Konzern ein geschütztes „Geschmacksmuster“ darauf besitzt. Mit Erfolg.
Nun will VW im Hauptsacheverfahren ein generelles Verkaufsverbot erreichen. Nach einer Verurteilung müsste der findige Händler die Kosten tragen.
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