Kurzarbeit: Knapp 1,7 Millionen Euro Strafe für Verstöße
Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis Juni 2021 über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dies führte zu knapp 6000 Kontrollmeldungen, gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute bekannt. Zudem stellte die Finanzpolizei über 850 Strafanträge.
Der Großteil der Meldungen (4.936) ging an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt.
Geldstrafen für Verstöße
Zudem stellte die Finanzpolizei über 850 Strafanträge, die sich in Zusammenhang mit den Kurzarbeitskontrollen ergaben und beantragte Geldstrafen in der Höhe von knapp 1,7 Mio. Euro. Die meisten davon betrafen Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, so der Minister in einer Aussendung.
Kommentare