Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass gesponserte Inhalte auf YouTube künftig deutlich klarer gekennzeichnet werden müssen als bislang üblich. Ein kurzer Hinweis zu Beginn eines Videos reicht demnach nicht aus, um den werblichen Charakter ausreichend transparent zu machen.

Gericht rügt unklare Werbekennzeichnung

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein rund zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers, der eine Broker-App bewarb. Zwar fand sich in der Videobeschreibung ein Hinweis auf eine Kooperation, doch blieb unklar, welches Unternehmen konkret hinter dem Sponsoring stand.

Auch im Video selbst wurde die Werbung nur kurz eingeblendet: Zu Beginn erschien für wenige Sekunden der Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“. Aus Sicht der Richter genügt das nicht. Der kommerzielle Hintergrund müsse für Zuschauer jederzeit klar und eindeutig erkennbar sein.

Die Kammer stellte fest, dass der werbliche Charakter des Videos „nicht hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht“ worden sei. Damit liege ein Verstoß gegen europäische Vorgaben vor – konkret gegen den Digital Services Act (DSA), der strengere Transparenzregeln für Online-Plattformen vorsieht.

Zehn Sekunden sind zu wenig

Auch aus Sicht von Verbraucherschützern ist die bisherige Praxis unzureichend. Die Juristin Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte insbesondere die kurze Einblendung des Hinweises sowie die fehlende Nennung des Sponsors.

Ein Hinweis, der nur wenige Sekunden sichtbar sei, könne von vielen Nutzern leicht übersehen werden – insbesondere bei längeren Videos. Entscheidend sei jedoch, dass Zuschauer jederzeit erkennen können, ob Inhalte unabhängig oder bezahlt sind.

Plattform unter Druck: Wie reagiert YouTube?

Welche Konsequenzen YouTube aus dem Urteil ziehen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Anforderungen an Transparenz dürften steigen. Plattformen und Content-Ersteller könnten künftig gezwungen sein, Werbung deutlich sichtbarer und über die gesamte Dauer eines Videos hinweg zu kennzeichnen.

Dennoch kommt mehr Werbung für Nutzer

Parallel zur rechtlichen Debatte wächst auch die Kritik vieler Nutzer an der zunehmenden Werbedichte auf der Plattform. YouTube hat in den vergangenen Jahren seine Werbeformate kontinuierlich ausgeweitet – ein Trend, der sich aber offenbar fortsetzt.

Vor allem auf Smart-TVs sollen künftig verstärkt längere Werbespots ausgespielt werden. Berichten zufolge plant der Konzern weltweit die Einführung von 30-sekündigen, nicht überspringbaren Werbeclips auf Fernsehgeräten.

Eine zentrale Rolle spielt dabei künstliche Intelligenz. Sie soll künftig dynamisch entscheiden, welche Werbeformate ausgespielt werden – von kurzen sechssekündigen Clips bis hin zu längeren Unterbrechungen.